Prozess in Wuppertal Drei „Loverboys“ stritten um Einnahmen

Solingen/Wuppertal · Was vor dem Wuppertaler Landgericht verhandelt wird, trägt deutliche Züge einer Loverboy-Masche. Auf der Anklagebank: Zwei 23 und 26 Jahre alte Männer aus Wuppertal, zudem gab es einen Mittäter aus Solingen.

Sie stehen mit Rosen an der Türe und gaukeln große Gefühle vor. Die Mädchen steigen stolz in Nobelkarossen und zuweilen hört man von den Opfern vor Gericht manchmal Sätze wie diese: „Er hat mich anfangs auf Händen getragen.“ Damit ist allerdings schnell Schluss. Von „Loverboys“ zur Prostitution gezwungen und ins Bordell geschickt, am Ende des Tages wird nur noch abkassiert. Wie es dazu kommen konnte? Dazu sagt Bärbel Kannemann, ehemalige Kriminalkommissarin und Initiatorin des Vereins „No Loverboy“ auf unsere Nachfrage: „Die Mädchen verlieben sich in einen Loverboy, weil er ihnen den Traumprinzen vorspielt. Gleichzeitig werden sie sozial isoliert und irgendwann haben sie nur noch ihn.“

Was derzeit vor dem Wuppertaler Landgericht verhandelt wird, trägt deutliche Züge einer solchen Loverboy-Masche. Auf der Anklagebank: Zwei 23 und 26 Jahre alte Männer aus Wuppertal. Ein Mittäter aus Solingen soll wegen ähnlicher Anschuldigungen in Köln vor Gericht stehen. Zu ihm soll das damals 17 Jahre alte Opfer geflohen sein – eigentlich, um sich von der Prostitution und den beiden Wuppertalern loszusagen. Einer der beiden Angeklagten soll Präsident einer Rockervereinigung gewesen sein und bei einem Clubtreffen in Solingen soll entschieden worden sein, den dritten Mann in seiner Solinger Wohnung aufzusuchen, zu schlagen und zu treten. Die 17-Jährige soll sich auch für ihn prostituiert haben, unter anderem in Düsseldorf und Köln. Aus Sicht der Angeklagten habe der Solinger den „Gewinn“ herausgeben sollen, den er mit dem Mädchen gemacht habe. Am Ende sollen man sich auf eine Ratenzahlung geeinigt haben – „erwirtschaftet“ vom Opfer, dass von August 2018 bis Januar 2020 zur Prostitution gezwungen worden sein soll.

Kannemann weiß, dass mit den „Einnahmen“ aus der Zwangsprostitution zuweilen auch Geldforderungen aus früheren Prozessen“ beglichen werden, die von den dort Angeklagten an teure Wahlverteidiger und als Schmerzensgeld gezahlt werden müssen. Die ehemalige Kriminalkommissarin: „Solche Zahlungen übernimmt manchmal sogar schon das ‚Nachfolgeopfer’.“ Die Mädchen seien nach derartigen Erfahrungen seelisch gebrochen, oftmals zerbreche auch die Familie am Leid der Tochter.

Bei den nun angeklagten Männern soll es so gewesen sein, dass einem der Beiden die Einnahmen aus der Prostitution offenbar nicht gereicht haben. Der 23-Jährige soll laut Anklage als Präsident der Rockervereinigung „United Tribunes Borderland“ von einem weiteren Opfer Geld gefordert und den Mann damit bedroht haben, ihm andernfalls die Finger abschneiden und ihm die Knochen brechen zu wollen. Mit der Drohung, seine Familie abzustechen, soll er von einer Anzeige bei der Polizei abgehalten worden sein. Das Gericht hat acht weitere Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird am 21. Mai erwartet.

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