Solinger vor Gericht Dealer mit „Drogenhöhle“ verurteilt – Entzug in Haft

Solingen/Wuppertal · Eine heftige Strafe für den 51-jährigen Solinger, der am Schlagbaum in einem Einfamilienhaus nicht nur Rauschgift, sondern auch Waffen gehortet hatte, war voraussehbar. Bei seiner Festnahme war er zudem auf Bewährung.

Eine heftige Strafe für den 51-jährigen Solinger, der am Schlagbaum in einem Einfamilienhaus nicht nur Rauschgift, sondern auch Waffen gehortet hatte, war voraussehbar. Schon zweimal war er wegen Drogenbesitzes vom Amtsgericht verurteilt worden, seit 2018 nach Verbüßung einer Zweidrittelstrafe auf Bewährung wieder draußen. Im Januar 2020 schneite ihm unerwartet die Polizei ins Haus auf den Spuren eines ehemaligen Mithäftlings und Freundes. Der hatte auf die Namen von über vierzig Verstorbenen teure Online-Käufe auf Kredit getätigt. Jetzt wollte der Betrüger auf dem Parkplatz gegenüber bei einem Testkäufer einen hochpreisigen Werkzeugkasten im Wert von 480 Euro zu Bargeld machen. Im Haus des Angeklagten hatte der Freund seine Beute zum Verkauf zwischengelagert. Die Ermittler fanden dann eben nicht nur diese Teile.

In einer „Drogenhöhle“ – so der Richter am Landgericht – waren über drei Stockwerke kiloweise Marihuana und Amphetamin verteilt. Dazu fand man ein Kettenwürgegerät sowie Stich- und Schusswaffen, von denen drei auf der Verbotsliste stehen. Teilweise ist ungeklärt, welche davon ihm gehörten – das Haus sei immer voll mit Freunden aus dem Milieu gewesen.

Zwischen 15 und 30 Jahre, je nach Vernehmung, habe er unter Drogen gestanden, gab der Angeklagte unumwunden zu, gerade habe er von einem einzigen Lieferanten, den er nicht nennen wollte, seinen Bestand aufgestockt. Um dies bezahlen zu können, habe er damit handeln müssen.

Das Urteil hätte statt der sechs Jahre und vier Monate (abzüglich der U-Haft) und der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt zur Drogentherapie härter ausfallen können, aber das Gericht honorierte das Geständnis und die Aufklärungshilfe des Angeklagten. Nun sind 1,5 kg Exstasy und 1,4 kg Marihuana laut Gesetz keine geringe Menge mehr, trotz Eigenbedarfs. Als minder schwerer Fall geht es auch nicht mehr durch, aber laut BGH gelten die gefunden Drogen nicht als besonders gefährlicher Stoff – eine nach Meinung des Vorsitzenden längst überholte Behauptung: „Je früher man mit diesen Drogen anfängt, desto schlimmer sind die bislang kaum bekannten psychischen Abhängigkeiten.“

Da der Angeklagte noch nie eine Entzugstherapie gemacht hat und bei früheren Drogenscreenings erfolgreich getrickst hat, soll während der Haft ein Entzug in einer Erziehungsanstalt stattfinden. Inwieweit noch weitere Strafen aus der vermasselten Bewährung dazu kommen, ist noch nicht klar. Um die bestehenden Kommunikationskontrollen aus der U-Haft aufzuheben, akzeptierte der Angeklagte sofort das Urteil und bleibt in Haft.

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