Urteil am Oberverwaltungsgericht Bebauungsplan für Freizeitpark Aufderhöhe ist wirksam

Solingen / Münster · Seit Jahren wehrt sich ein Anwohner gegen das Projekt auf dem ehemaligen Freibad-Gelände. Seine Klage wurde abgewiesen, eine Revision ist nicht zugelassen.

 Seit 1990 wurde das ehemalige Freibad Aufderhöhe geschlossen.

Seit 1990 wurde das ehemalige Freibad Aufderhöhe geschlossen.

Foto: Peter Meuter

Die unendliche Geschichte des Freizeitparks Aufderhöhe könnte aus Sicht der Fördervereins ein gutes Ende nehmen. Das Oberwaltungsgericht Münster hat den aktuellen Bebauungsplan bestätigt und damit den Weg frei gemacht für die Umsetzung. „Die Klage wurde abgewiesen – eine Revision ist nicht zugelassen“, erklärt Gudrun Dahmen, Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht. Weil der Kläger dagegen jedoch noch Beschwerde einlegen könne, sei das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Sechs Jahre nach der Schließung des Freibades Aufderhöhe hatte sich im Jahr 1996 ein Förderverein gegründet – mit dem Ziel, das Areal im Josefstal wiederzubeleben und eine Freizeitanlage für den rasant wachsenden Stadtteil zu schaffen. Immer wieder kam es bei dem Vorhaben zu Verzögerungen, weil Anwohner eine zu große Lärmbelästigung befürchteten.

Vor drei Jahren wurde ein neuer Bebauungsplan mit zahlreichen Veränderungen hinsichtlich des Lärmschutzes für das benachbarte Wohngebiet an der Höher Heide erstellt. Dieser wurde zwar kurz vor Weihnachten 2019 von der Bezirksregierung abgesegnet, allerdings folgte umgehend eine erneute Klage eines Anwohners. Bis zur Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht am Freitag lag der Bebauungsplan mehr als zwei Jahre auf Eis.

„Wir waren sicher, bei der Normenkontrollklage recht zu bekommen“, sagt eine Stadtsprecherin. Schließlich seien bei der Aufstellung des neuen Bebauungsplans sämtliche Kriterien in Sachen Lärmschutz berücksichtigt und aufgenommen sowie strittige Aspekte angepasst worden. „Die Chance ist jetzt da, dass das Projekt umgesetzt werden kann“, heißt es aus dem Rathaus.

Auf Grundlage des in Münster für wirksam erklärten Baurechts kann der Förderverein nun bei der Stadt Solingen Anträge für seine Vorhaben auf dem ehemaligen Freibadgelände einreichen. „Sämtliche Bauanträge liegen fertig in der Schublade“, sagt Joachim Buchmüller, Vorsitzender des Fördervereins. „Sie warten nur darauf, herausgeholt, auf den neuesten Stand gebracht und eingereicht zu werden.“

Die Erleichterung nach dem positiven Urteil war Buchmüller sichtlich anzumerken. „Es war zuletzt eine zermürbende Hängepartie“, bei der sogar die Aufgabe des Projektes zur Debatte gestanden habe, falls das Oberverwaltungsgericht zugunsten des Anwohners entschieden hätte. Jetzt aber sind die Verantwortlichen im Förderverein voller Tatendrang: „Zuletzt gab es auch durch Corona bedingt kaum Bewegung. Jetzt werden wir die Aktivitäten wieder verstärken und vor allem unsere Mitglieder, soziale Träger und Bürger wieder aktivieren.“ Für Ende April ist eine Mitgliederversammlung terminiert, bei der das weitere Vorgehen vorgestellt werden soll. Das Investitionsprogramm ist über sechs Jahre ausgerichtet.

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