Berufung am Landgericht Wuppertal Nötigung im Straßenverkehr – 1200 Euro Geldstrafe

Solingen/Wuppertal · Nach dem Solinger Amtsgericht verurteilte auch das Landgericht Wuppertal einen Autofahrer wegen Nötigung zu einer Geldstrafe.

Mord, Totschlag oder sexueller Missbrauch: Vor Gericht wird vieles verhandelt, dass die Gemüter erhitzt. Die Wellen schlagen jedoch auch dann hoch, wenn es um vermeintlich harmlose Streitereien geht. Ganz oben auf der Agenda: Nötigungen im Straßenverkehr. Hupen, Lichtsignale  – und wenn sonst nichts mehr hilft und jegliche Vernunft über Bord geworfen wurde, landet die Sache mit all ihren Gefühlsaufwallungen vor dem Kadi.

All das soll auch im November 2018 in der Eichenstraße so gewesen sein. Was dort genau passiert ist, beschäftigte nun erneut das Gericht. Bereits im April dieses Jahres hatte das Amtsgericht einen Solinger wegen Nötigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, dagegen war der Angeklagte in Berufung gegangen.

Der 72-Jährige will damals von der Platzhofstraße in die Eichenstraße und weiter in die Unnersberger Allee gefahren sein, als ihm dort eine 21-Jährige – von der Brühler Straße kommend – die Vorfahrt genommen haben soll. Dadurch erschrocken, will er die mittlerweile mit ihrem Auto am Straßenrand stehende junge Frau mit seinem Auto überholt haben, um vor ihr am rechten Fahrbahnrand anzuhalten. Dort  will er ihr – durch die herunter gekurbelte Seitenscheibe ihres Autos hindurch – gesagt haben, dass man ein derart vorfahrtswidriges Verhalten zur Anzeige bringen könne. Daraufhin sei die 21-Jährige losgefahren, ohne den Blinker zu setzen. Das wiederum soll einen weiteren Verkehrsteilnehmer dazu gebracht haben, hinter ihr zu hupen und die Lichthupe zu betätigen.

Die 21-Jährige und ihr damals mit im Auto sitzender Lebensgefährte hatten die Sache hingegen anders in Erinnerung. Demnach habe die Frau dem Mercedes-Fahrer keinesfalls die Vorfahrt genommen. Stattdessen sei er es gewesen, der zu schnell gefahren sei.

Danach habe er sie mit der Lichthupe gedrängelt, um sie dann zu überholen und auszubremsen. Nach der kurzen Debatte durch ihr herunter gekurbeltes Seitenfenster soll er an der nächsten Ampel ihr Auto fotografiert haben.

Nachdem vor dem Berufungsgericht bereits zwei Stunden lang verhandelt worden war, sollte schließlich digitales Kartenmaterial dabei helfen, den Sachverhalt zu klären. Einmal mehr wurde deutlich, wie kompliziert es bei Verkehrsrechtsstreitigkeiten zuweilen werden kann. Meist steht dabei Aussage gegen Aussage und unabhängige Zeugen gibt es – so wie auch in diesem Fall – oftmals nicht.

Nach beinahe fünf Stunden war im Verhandlungssaal des Wuppertaler Landgerichts wieder Klarheit eingekehrt und die Kammer fällte ihr Urteil: Die Berufung des Angeklagten wurde verworfen, er muss die gegen ihn wegen Nötigung vom Amtsgericht verhängte Geldstrafe bezahlen.

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