Leverkusener mit Praxis in Solingen Arzt wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen verurteilt

SOLINGEN/WUPPERTAL/LEVERKUSEN · Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mediziner Patientinnen in seiner damaligen Praxis in Solingen sexuell missbraucht hat. Mehr als 20 Frauen hatten den Leverkusener der Taten beschuldigt.

 Der angeklagte Arzt mit Verteidiger Dr. Rüdiger Deckers.

Der angeklagte Arzt mit Verteidiger Dr. Rüdiger Deckers.

Foto: Sabine Maguire

Es waren schwere Vorwürfe, die mehr als 20 Frauen ihrem „Hausarzt“ machten, der sich am Wuppertaler Landgericht wegen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses zu verantworten hatte. Dort wurde er am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Zudem hat er vier der missbrauchten Frauen Schmerzensgeld gezahlt.

Die ihm vorgeworfenen Taten reichen zurück bis ins Jahr 2012, einige Opfer leiden psychisch noch immer unter den Folgen. Bereits 2014 hatte es Ermittlungen gegen den aus dem Irak stammenden Mediziner gegeben, die jedoch mangels Beweisen eingestellt wurden. Drei Jahre später soll eine der betroffenen Frauen erneut Anzeige erstattet und den Vorfall in den sozialen Netzwerken öffentlich gemacht haben. Daraufhin sollen sich mehr als 20 weitere Opfer gemeldet haben, seither wurde gegen den 55-Jährigen ermittelt. Seine Praxis hat er mittlerweile verkauft, als Arzt ist er nicht mehr tätig.

Die aus der Anklageschrift verlesenen Vorwürfe sollen alle nach dem gleichen Muster abgelaufen sein: Die Frauen hatten sich wegen verschiedenster Beschwerden an ihren Hausarzt gewandt, in etlichen Fällen wurde eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Dabei soll der Mediziner das Gerät auch in Bereiche geschoben haben, die nichts mit den angegebenen Beschwerden zu tun hatten. Auch weitere Übergriffe warfen die Frauen dem Mann vor.

Sämtliche Opfer sollen sich wehrlos und den Übergriffen des Mediziners ausgeliefert gefühlt haben. Einige zweifelten an den Behandlungsmethoden und wechselten den Arzt. Andere suchten die Schuld für das Unwohlsein bei sich selbst und hielten sich für „überempfindlich“. Vom Anwalt des Angeklagten war dazu zu hören, dass sein Mandant aus wirtschaftlichen Gründen physiotherapeutische Zusatzleistungen angeboten habe. Dabei könnten sich schnell Missverständnisse zwischen Arzt und Patient einstellen, insbesondere bei mangelnder Erläuterung des Behandlungsverlaufes. Sein Mandant habe – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – vier Vorwürfe eingeräumt, bei denen es sich um „leichte“ Grenzüberschreitungen handeln würde.

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