Wuppertal/Solingen Kurzweiliges Warten auf einen Angeklagten

WUPPERTAL / SOLINGEN · Eine leere Anklagebank ? Dass muss nicht langweilig sein. War doch der Berufungskläger, der gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht wegen Körperverletzung angehen wollte, nur auf den ersten Blick abwesend.

Inmitten einer Beziehung, die sich durch ein Datingportal ergeben hatte, soll es Schläge und Würgegriffe gegen die Freundin gegeben haben. Dass sich der Solinger nach der Trennung nochmals in die Wohnung seiner Ex gedrängt haben soll, hatte letztlich zu einer Haftstrafe von acht Monaten geführt.

Nun war der Angeklagte zu seiner Berufungsverhandlung nicht gekommen. Eher ungewöhnlich, dass der Berufungsrichter vor einer Woche selbst eine in den Akten aufgefundene Handynummer angerufen und den Berufungskläger am Ohr hatte. Dieser würde gerade umziehen. Weil er dazu auch noch viel arbeiten müsse, sei er nicht dazu gekommen, sich umzumelden. Deshalb habe ihn die Ladung nicht erreichen können. Der Angeklagte soll dann versprochen haben, pünktlich zur Verhandlung zu erscheinen.

Ein Mann, ein Wort. Also warteten die Kammer, die Zeugen und ein Gutachter mitsamt Anwalt des Angeklagten. Dann lief im Gerichtssaal die Meldung ein, dass der 24-Jährige erkrankt sei. Er will am Abend zuvor kurz im Krankenhaus gewesen sein, jetzt sitze er beim Arzt. Der Anruf seines Anwalts schien den Mandanten dort zu erreichen – angeblich sei er gleich dran und komme dann. Also wartete man weiter und vertrieb sich die Zeit derweilen mit einem Blick in das umfangreiche Vorstrafenregister, dass dazu noch Drogenprobleme zum Vorschein brachte.

Am Ende wäre es wohl zum sprichwörtlichen Warten auf Godot geworden – die Berufung wurde zurückgewiesen. Sollte der Angeklagte doch noch mit einem ärztlichen Attest daherkommen, müsste über die Wiederaufnahme des Verfahrens neu entschieden werden.

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