Solingen Sicherheit durch Kanal-TÜV

Solingen · Die generelle Prüfung und damit verbundene strenge Auflagen aller privaten Abwasserkanäle scheinen vom Tisch. In Kürze wird es eine Änderung des Landeswassergesetzes geben.

 Im April 2010 tat sich auf der Gasstraße eine großes Loch auf. Ursache: Ein defektes Kanalrohr hatte die Straße unterspült.

Im April 2010 tat sich auf der Gasstraße eine großes Loch auf. Ursache: Ein defektes Kanalrohr hatte die Straße unterspült.

Foto: mak (Archiv)

Autos müssen in der Regel alle zwei Jahre zum TÜV. Das dient der Sicherheit, und darüber gab's nie hitzige Diskussionen. Beim Wasser, beziehungsweise bei der Dichtheitsprüfung von Kanälen, ist das gänzlich anders: Hier ist derzeit ein heftiger politischer Streit um den Kanal-TÜV im Gang.

Nachdem CDU und FDP im Dezember einen Gesetzesantrag zur Neuregelung der Dichtheitsprüfung von Kanälen vorgelegt haben, präsentierte nun die rot-grüne Landesregierung einen Entwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes. Die sieht vor, die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle durch eine Rechtsverordnung neu zu regeln. Strenge Auflagen sind demnach nur noch für Haushalte eingeplant, die mehr als 200 Kubikmeter Abwasser im Jahr produzieren.

"Wasser schützen"

Davon nicht betroffen wäre beispielsweise ein Vier-Personen-Haushalt. Der verbraucht in Solingen täglich durchschnittlich 129 Liter Wasser. Aufs Jahr hochgerechnet entstehen 188 Kubikmeter Abwasser. Das bisherige Gesetz sieht vor, dass alle Haushalte die Dichtheitsprüfung bis 2015 absolvieren müssen. Dagegen laufen Haus- und Grundeigentümervereine Sturm, aber auch CDU und FDP, die einst das Landeswassergesetz aufgelegt hatten, weil sie annahmen, dass bis zu 75 Prozent aller privaten Leitungen defekt seien und deswegen Handlungsbedarf sahen.

Von einer generellen Überprüfungspflicht der privaten Abwasserkanäle haben CDU und FDP aber jetzt Abstand genommen. Dichtheitsprüfungen sollen nur noch bei einem begründeten Verdacht einer Boden- oder Grundwasserverschmutzung durchgeführt werden. "Wasser ist unser höchstes Gut, von daher müsse man alles tun, es zu schützen", findet dagegen Manfred Müller, Teilbetriebsleiter Stadtentwässerung.

Bis ein neues Gesetz in trockenen Tüchern ist, gilt das alte weiter. "Wir raten jedem, zunächst abzuwarten. Wir kommen auf jeden zu und melden uns, sobald der Gesetzgeber entschieden hat", sagt Manfred Müller und warnt vor Drückerkolonnen, die derzeit wegen der Hängepartie im Land unterwegs seien: "Verträge sollten jetzt nicht unterschrieben werden." Präventiv wie beim Auto auch bei den Abwasserkanälen tätig sein — für Manfred Müller ist das höchst erforderlich. "Wenn wir nämlich nichts tun, wird alles erheblich teurer."

Straßenschäden durch Kanalrohre

In diesem Zusammenhang verweist er auf ein 5,5 Meter tiefes und vier Meter breites Loch, das sich 2010 auf der Gasstraße durch ein undichtes Kanalrohr auftat. Weitere Schäden waren auf der Tunnelstraße in Ohligs durch einen alten und defekten Hausanschluss aufgetreten, an der Augustinerstraße in Wald sorgte ein unterspültes Regenabfallrohr dafür, dass ein Gehweg an einer Stelle einen halben Meter tief einsackte. Für Manfred Müller ist deshalb klar, dass die Überprüfung aller Kanäle Sinn macht und man nicht erst abwartet, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Das findet auch Roland Westphal, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft. Mit Blick auf eine sich abzeichnende neue Entscheidung des Gesetzgebers aus Düsseldorf sagt er: "Für kurzfristige populistische Entscheidungen zahlen wir langfristig alle."

(RP)
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