Solingen Schuss durch die Tür: Täter bekommt Bewährungsstrafe

Solingen · Als versuchten Totschlag wie ursprünglich angeklagt wollte die 7. Strafkammer beim Landgericht die Aktion des Angeklagten nicht werten. Sie verurteilte den 32-jährigen Mann aus Mülheim zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Sechs Monate hatte der Mann zuvor in Untersuchungshaft gesessen.

Der Streit um eine Frau soll im September vergangenen Jahres Auslöser gewesen sein für die Schüsse, die der Mülheimer an einem Samstag auf die Wohnungstür eines 52-jährigen Solingers mit Wohnort in Höhscheid abfeuerte. Der Täter war zunächst flüchtig, wurde aber kurz nach der Tat in seiner Wohnung festgenommen. Der Kontrahent wurde nur leicht verletzt durch zersplittertes Türglas.

Verurteilt wurde der Angeklagte letztlich wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen des unerlaubten Führens einer Waffe, wie Landgerichtssprecherin Kerstin Planken erläutert. Auch der Staatsanwalt war in seinem Plädoyer nicht mehr von versuchtem Totschlag ausgegangen, weil der Schütze sofort nach dem Schuss das weite suchte und der zweite abgefeuerte Schuss sich wohl unabsichtlich gelöst hatte. Außerdem war der Täter stark alkoholisiert und er entschuldigte sich noch im Gerichtssaal bei seinem Opfer.

Auslöser für die Tat war der Streit um eine 18-Jährige, die beide Männer im Internet kennengelernt hatten. Sie soll ihre Verehrer gegeneinander aufgestachelt haben, was letztlich zu der Eifersuchtstat geführt haben soll.

(aki)
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