Solingen Säbelangriff: Muss Täter in Psychiatrie?

Solingen · Gegen das erste Urteil, den Angeklagten nicht in eine psychiatrische Klinik einzuweisen, wurde Revision eingelegt.

 Versiegeltes Haus an der Klingenstraße kurz nach der Tat.

Versiegeltes Haus an der Klingenstraße kurz nach der Tat.

Foto: Mak

Vor über zwei Jahren sorgte der Fall in Solingen für Aufsehen, als der Angeklagte am Abend des 10. Oktober 2010 mit einem etwa 80 Zentimeter langen Säbel bewaffnet sein Reihenhaus an der Klingenstraße verließ, nachdem er dort in mehreren Zimmern Feuer gelegt hatte.

Mit dem Säbel schlug der Mann, der an einer paranoid-schizophrenen Psychose leidet, zunächst wahllos auf rund 20 parkende Autos ein, bis die Polizei eintraf. Nach mehreren Warnschüssen der Polizisten auf den Boden, schleuderte der zum Tatzeitpunkt 54-jährige Mann den Säbel in Richtung eines der Polizeibeamten, verfehlte diesen aber und konnte daraufhin überwältigt und festgenommen werden.

Der Tat vorausgegangen war die Festnahme seiner ebenfalls psychisch erkrankten Ehefrau, die am Nachmittag des Tattages mit der Ankündigung, ihr Haus anzünden zu wollen, einen Kanister Diesel an einer Tankstelle gekauft hatte. Diese Tat plante das Ehepaar offenbar gemeinsam. Nach Angaben des Angeklagten, um das Haus und sein Eigentum vor Nachbarn und Verwandten zu schützen, von denen der Solinger sich seit einiger Zeit bedroht und verfolgt fühlte.

Die Verzweiflung über das Fernbleiben seiner Frau sollen dann nach eigenen Angaben zur Tat geführt haben, bei der an den Fahrzeugen ein Gesamtschaden von rund 55 000 Euro entstand. Der Brand im Haus des Angeklagten konnte von der Feuerwehr rechtzeitig gelöscht werden, ohne dass Anwohner verletzt wurden.

In einem ersten Urteil vom 20. Oktober 2011 war das Wuppertaler Landgericht zu dem Schluss gekommen, dass der zum Tatzeitpunkt für schuldunfähig erklärte Mann keine weiteren Straftaten begehen wird. Der Antrag auf Einweisung des Angeklagten in eine psychiatrische Klinik wurde abgelehnt. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, der vom Bundesgerichtshof im Mai vergangenen Jahres stattgegeben wurde und die jetzt zur Wiederaufnahme der Verhandlungen vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts führte.

Nach längerem Aufenthalt in der Landesklinik ist der Angeklagte seit August vergangenen Jahres in einer privaten Solinger Pflegeeinrichtung untergebracht. Sowohl der gesetzliche Betreuer als auch der Leiter der Pflegeeinrichtung sprachen sich gestern im Zeugenstand für einen Verbleib des Angeklagten in der Solinger Einrichtung aus. Der 56-Jährige, der sich nach eigener Aussage in dem Pflegeheim wohl fühlt, sei gut lenkbar und in Gesprächen stets zugänglich, wie der Leiter der Pflegeeinrichtung berichtete.

Nach Angaben des Solinger Rechtsanwalts, der dem Angeklagten seit 2008 als gesetzlicher Betreuer beigestellt ist, gehe es dem Mann durch die straffen Strukturen der Einrichtung deutlich besser, so stabil habe er den Angeklagten selten erlebt. Am 25. Januar werden die Verhandlungen am Landesgericht fortgesetzt. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird die Strafkammer dann entscheiden, ob sie der Forderung der Staatsanwaltschaft, der Einweisung des Angeklagten in eine psychiatrische Klinik, nachkommt.

(RP/rl)
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