Prozess gegen junge Solinger Richter tobt, Trio nimmt Berufung zurück

Wuppertal/Solingen · Bei einem Prozess vor dem Wuppertaler Berufungsgericht bringt das Verhalten der drei jungen Angeklagten den Richter in Rage. Im Prozess geht es um gemeinschaftlichen Raub, Diebstahl und Körperverletzung.

Die drei Angeklagten hatten sich gerade hinter ihre Verteidiger gesetzt, da landete die Hand des Berufungsrichters krachend auf dem Tisch. Die Türe knallte, der aufgebrachte Jurist hatte den Saal verlassen. Zuvor hatte es noch deutliche Worte gegeben, die an die im Zuschauerraum sitzende Schwester eines der Angeklagten gerichtet waren. Die hatte zuvor im aufmüpfigen Ton die Frage nach den Deutschkenntnissen der afghanischen Mutter so beantwortet. „Nein, kann sie nicht. Wie oft wollen Sie mich das noch fragen?“

Der Richter hatte genug gehört – die Frau wurde aus dem Saal geschickt und die Verhandlung unterbrochen. Wohl auch deshalb, weil nun noch ein Dolmetscher für die Mutter herbeigerufen werden musste. Der noch minderjährige Sohn hat offenbar das Recht auf einen elterlichen Beistand, der dann auch der Verhandlung folgen können sollte.

Respekt vor dem Gericht? Den scheinen auch die 17 und 18 Jahre alten Angeklagten nicht zu haben. Bei der Verlesung des erstinstanzlichen Urteils hätte man leicht den Überblick verlieren können. Gemeinschaftlicher Raub, Diebstahl, Körperverletzung: Es gab etliche Vorverurteilungen, deren Strafen in das nun in der Berufung verhandelte Urteil des Amtsgerichts einbezogen worden waren. Dabei waren Haftstrafen zwischen einem und drei Jahren herausgekommen. Dagegen hatten die Angeklagten Berufung eingelegt. Zwei von ihnen sitzen wegen neuer Geschichten in Untersuchungshaft.

Auf der Anklagebank saß das Trio unter anderem wegen einer Tat vom 12. Dezember 2017 in Wald. Kurz vor Mitternacht waren die Jungs offenbar einem Zufallsopfer begegnet, bei dem sie Alkohol und Drogen abzocken wollten. Mit 70 Euro aus dessen Geldbörse machten sie sich davon. Zuvor hatten sie schon ein Opfer vermöbelt und ihm einen Zahn ausgeschlagen. Und dann gab es noch den Übergriff auf drei Männer in der Parkgarage am Koppelpark.

Für die Angeklagten war die Stippvisite beim Wuppertaler Berufungsgericht nur eine Zwischenstation. „Das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht“, verkündete der Richter, dass nach der Rücknahme der Berufung nun eine Gesamtstrafe gebildet werde, wenn auch die neu angeklagten Vergehen abgeurteilt sind.

(mag)
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