Rettungsdienst Rettungsdienst: EuGH gibt Stadt recht

Solingen · Die Vergabe des Solinger Rettungsdienstes 2016 war rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Geklagt hatte ein privater Anbieter, der kein Angebot abgeben durfte. Stadt und Hilfsorganisationen sind erleichtert.

 Eine typische Retungsdienst-Szene: Im Mai 2016 erlitten zehn Personen nach einem Kohlenmonoxid-Austritt am Kotter Weg Verletzungen.

Eine typische Retungsdienst-Szene: Im Mai 2016 erlitten zehn Personen nach einem Kohlenmonoxid-Austritt am Kotter Weg Verletzungen.

Foto: Patrick Schüller

Die nächste Vergaberunde wirft bereits ihre Schatten voraus. Im kommenden Jahr wird die Stadt Solingen einmal mehr den städtischen Rettungsdienst ausschreiben. Nachdem im Jahr 2016 nämlich das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sowie der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) das Rennen gemacht hatten, steht dann die Entscheidung an, wer im Zeitraum von 2021 bis 2026 den Zuschlag für die Notfallversorgung von Patienten in der Klingenstadt erhalten wird.

Wobei bis zuletzt über der Vergabe von 2016 noch eine Art juristisches Damoklesschwert hing, das nun aber endgültig seine sprichwörtliche Schärfe verloren hat. Der Grund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag der Stadt Solingen recht gegeben, die bei der Ausschreibung 2016 private Anbieter außen vor gelassen und nur gemeinnützige Organisationen wie das DRK oder den ASB zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert hatte.

Ein Vorgehen, gegen das sich später ein privater Anbieter gerichtlich zu Wehr setzte. So landete die ganze Angelegenheit zunächst beim Oberlandesgericht Düsseldorf, das die zugrunde liegende Rechtsfrage schließlich an die Luxemburger Richter zur endgültigen Klärung weiterreichte.

Bei der rechtlichen Auseinandersetzung ging es darum, inwieweit eine Kommune dazu berechtigt ist, die Ausschreibung des Rettungsdienstes – wie in Solingen geschehen – von vornherein auf gemeinnützige Organisationen beziehungsweise Vereinigungen zu beschränken. Denn tatsächlich besteht im Regelfall eine Verpflichtung für die Kommunen, bei Vergaben für eine uneingeschränkte Ausschreibung zu sorgen.

Allerdings hatte die Stadt Solingen von Beginn an und im Verlauf des juristischen Verfahrens immer die Ansicht vertreten, dass diese Regelung nicht die Bereiche der Gefahrenabwehr, wozu sie den Rettungsdienst zählte, betreffe. Und genau in dieser Auslegung folgte der EuGH jetzt den Verantwortlichen im Solinger Rathaus.

Wie die Stadt am Donnerstag mitteilte, urteilten die europäischen Richter, die Verpflichtung zur uneingeschränkten Ausschreibung gelte nicht für Katastrophenschutz, Zivilschutz und eben Gefahrenabwehr. Wobei zu letztgenannter Kategorie – anders als im Fall des reinen Krankentransports – sowohl der Rettungsdienst, als auch der qualifizierte Krankentransport als „Dienstleistungen der Gefahrenabwehr“ zählten. Im Klartext: Geht es um die Gesundheit der Patienten, darf sich die Stadt auch zukünftig auf gemeinnützige Hilfsorganisationen beschränken.

Eine Entscheidung, die im Rathaus mit Freude aufgenommen wurde. Damit bestehe endlich Rechtssicherheit, erklärte Sozialdezernent Jan Welzel in einer Reaktion. Gleichzeitig machte Welzel deutlich, dass die Stadt an den bisherigen Ausschreibe-Modalitäten festhalten werde. „Wir können die Hilfsorganisationen besonders berücksichtigen“, sagte der Dezernent am Donnerstag

Derweil begrüßten auch die betroffenen Organisationen den Richterspruch aus Luxemburg. „Das ist ein guter Tag“, resümierte der Geschäftsführer des DRK Solingen, Dr. Thorsten Böth, der in dem Urteil eine Stärkung ehrenamtlicher Strukturen erkennt. Diese würden nämlich dabei helfen, „hauptamtliche Strukturen zur Aufrechterhaltung des Gesamtsystems“ zu bewahren. Eine ähnliche Einschätzung vertrat die für Solingen die zuständige Geschäftsführerin des ASB Bergischen Land, Anne Paweldyk. Sie zeigte sich ebenfalls über die EuGH-Entscheidung erfreut.

 Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg: Dort bestätigten die Richter am Donnerstag das Vorgehen der Stadt Solingen bei der Vergabe des Rettungsdienstes.  Foto: dpa

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg: Dort bestätigten die Richter am Donnerstag das Vorgehen der Stadt Solingen bei der Vergabe des Rettungsdienstes. Foto: dpa

Foto: dpa/Geert Vanden Wijngaert

Der ASB hatte sich 2016 bei der Rettungsdienstvergabe gegen die Malteser durchgesetzt. Wer ab 2021 den Zuschlag erhält, bleibt indes abzuwarten. So bekräftigten am Donnerstag etwa die Johanniter, ihrerseits den Hut in den Ring zu werfen.

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