Razzia in Solinger Innenstadt Polizei findet Rohrbombe in Abstellkammer

Solingen · Bei der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses in der Solinger Innenstadt haben Ermittler neben Drogen auch eine Rohrbombe, eine Schusswaffe und sonstige gefährliche Gegenstände gefunden.

 Neben einer geringen Menge Betäubungsmittel wurden auch eine Rohrbombe, eine Schusswaffe und sonstige gefährliche Gegenstände gefunden.

Neben einer geringen Menge Betäubungsmittel wurden auch eine Rohrbombe, eine Schusswaffe und sonstige gefährliche Gegenstände gefunden.

Foto: Polizei NRW

Zunächst ging es „nur“ um Rauschgift sowie Hehlerware. Doch tatsächlich sind am Mittwoch dieser Woche bei der Durchsuchung einer Wohnung in der Solinger Innenstadt noch ganz andere Sachen zum Vorschein kommen. Denn wie Polizei und Staatsanwaltschaft jetzt in einer gemeinsamen Presserklärung bekannt gaben, wurden in der Wohnung eines Mannes nicht allein die erwähnten gefunden, sondern auch eine Rohrbombe, eine Schusswaffe sowie andere gefährliche Gegenstände wie zum Beispiel illegale Feuerwerkskörper. Diese lagerten in einer Abstellkammer.

Wie die Behörden am Freitag weiter berichteten, hatte bereits seit geraumer Zeit ein Verdacht gegen den 40-jährigen Wohnungsinhaber bestanden. So hatten die Ermittler den Mann unter anderem wegen Drogenhandels und wegen Hehlerei im Visier. Aber als die Beamten am Mittwoch schließlich die Wohnung des 40-Jährigen in einem Mehrfamilienhaus in der Innenstadt durchsuchten, staunten sie dennoch nicht schlecht. Tatsächlich kamen in der besagten Abstellkammer eben auch die zwölf Zentimeter lange selbstgebaute Rohrbombe sowie eine Schrotflinte samt Munition zum Vorschein, die der Verdächtige deponiert hatte und für die er keinen Berechtigungsnachweis besaß.

Die Bombe wurde anschließend durch einen hinzugerufenen Entschärfer sichergestellt und auf einem naheliegenden Freigelände kontrolliert gesprengt.  Der Beschuldigte wurde mangels vorliegender Haftgründe nach erfolgter erkennungsdienstlicher Behandlung und Vernehmung wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihn erwartet nun ein weiteres Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz.

(or)
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