Solingen Rauchen im Getaway verboten

Solingen · Am Freitagabend wurde in der Ohligser Disco eine Verwarnung zur Wahrung des Nichtraucherschutzgesetzes ausgesprochen. Dort darf generell nicht mehr geraucht werden.

Ab sofort darf in der Diskothek Getaway an der Kottendorfer Straße nicht mehr geraucht werden. Während das Oberverwaltungsgericht in Münster bereits generell entschieden hatte, dass es keine sogenannten Raucherclubs mehr geben wird, kam für Getaway-Geschäftsführer Jürgen Ries nun Pech hinzu.

Wie schon zuvor gerade an den Wochenenden, wurde das Ordnungsamt am Freitagabend aufgrund von Lärmbelästigung, die immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Anwohnern geführt hatten, in die Ohligser Disko gerufen.

Gaststätte ist kein Raucherclub

"Dabei fiel auf, dass überall im Getaway geraucht wird", berichtet Sabine Rische von der Pressestelle der Stadt Solingen. Dies sei nicht gestattet. "Das Getaway ist offiziell eine Gaststätte, und dies schließt die gleichzeitige Nutzung als Raucherclub aus", so Rische. Anfang April hatte der vierte Senat des Oberverwaltungsgerichtes Münster per Eilbeschluss ein Rauchverbot für eine Gaststätte in Köln bestätigt, die zuvor nur für Mitglieder des hauseigenen Raucherclubs offen stand. Dies sei zwar ein Einzelfall, jedoch trotzdem eine Richtlinie für Zukünftiges.

"Wirte gehen Risiko bewusst ein"

"Die Besitzer von Gaststätten wissen, dass dort nicht geraucht werden darf", betont Sabine Rische. Sie gingen das Risiko einer Kontrolle bewusst ein. Diese würden ohnehin nur im Rahmen von anderen Kontrollen durchgeführt. Für alleinige Kontrollen zur Durchsetzung des Nichtraucherschutzes in den rund 150 Raucherclubs der Klingenstadt fehlt es dem Solinger Ordnungsamt an Personal. "Sollte jedoch eine Ordnungswidrigkeit auffallen, wird sie natürlich auch angemahnt, egal ob der Grund für den Einsatz des Ordnungsamts ursprünglich ein anderer war."

Getaway-Geschäftsführer Jürgen Ries kam am Freitagabend mit einer Verwarnung davon. Auf ein Verwarngeld verzichtete das Ordnungsamt. Ries wird jedoch auch zukünftig auf rauchende Gäste verzichten müssen. "Die einzige Lösung, die im Einklang mit den Gesetzen zum Nichtraucherschutz steht, ist das Rauchen an der frischen Luft vor der Diskothek", macht Sabine Rische klar. Für den Januar nächsten Jahres sei eine Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes zu erwarten, das wohl weniger Spielräume für Unklarheiten lasse.

Im Café Cramers am Fronhof relativiert Inhaber und Geschäftsführer Karsten Hoitz die Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz. "Wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen, um Schwierigkeiten zu vermeiden." Zudem wären Umbauarbeiten nicht machbar gewesen. Dies sei für ein Café jedoch auch leichter umsetzbar als in einer Diskothek. "Unsere Klientel setzt sich nun gerade im Winter, wenn die Terrasse nicht genutzt wird, anders zusammen und es kommen viele Familien ins Café Cramers", hat Hoitz beobachtet.

(RP)
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