Ladendiebstahl mit Säugling Gericht schickt drogenabhängige Mutter in Therapie

SOLINGEN/WUPPERTAL · Auf der Anklagebank der Berufungskammer saß eine Solingerin, die zuvor vom Amtsgericht wegen Diebstahls verurteilt worden war.

Prozess: Junge Mutter aus Solingen muss nach Diebestour in Therapie
Foto: dpa/Volker Hartmann

Im Gerichtssaal war auch ihr neun Monate alter Sohn auf dem Schoß der Oma. Mutter und Kind drohte eine monatelange Trennung, nachdem erstinstanzlich eine Freiheitsstrafe von vier Monaten gegen die junge Frau verhängt worden war. Bereits zu Beginn hatte deren Anwalt die Berufung auf die Rechtsfolgen beschränkt – im Klartext: Die 23-Jährige kämpfte darum, dass ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Vor dem Gericht breitete sich eine lange Geschichte von Vorstrafen, Drogenabhängigkeit und gescheiterten Entzugsversuchen aus. Der eigentliche Grund für die Verurteilung: Die Angeklagte hatte im März in einem Edeka-Markt mehrere Pakete Kaffee und Espresso in ihrer Tasche und im Kinderwagen verstaut. Damit war sie ohne zu zahlen an der Kasse vorbei in eine gegenüberliegende Bäckerei gelaufen. Angeblich, um dort warmes Wasser für ein Milchfläschchen für ihren Sohn zu besorgen. Danach habe sie zurückkommen und den Kaffee bezahlen wollen. Das Amtsgericht hatte ihr das nicht geglaubt und aufgrund einer langen Vorstrafenliste und einer noch laufenden Bewährungszeit eine Haftstrafe verhängt.

Kurz darauf war die Frau betrunken und mit ihrem Sohn im Kinderwagen auf der Straße aufgegriffen worden, angeblich habe ihr das Jugendamt daraufhin das Kind wegnehmen wollen. Nur wenige Tage später soll sie nach erneutem Alkoholkonsum in einem Supermarkt unter anderem Hundefutter und Babynahrung gestohlen haben, später sollen mehr als zwei Promille festgestellt worden sein. Seither wird die Familie von der „Flexiblen Familienhilfe“ des Jugendamtes betreut - zweimal pro Woche mit festem Termin, einmal als kurzfristiger Überraschungsbesuch.

Die 23-Jährige kämpft derweilen mit den Folgen ihrer Heroinabhängigkeit und ihrem Hang zum Alkohol – und das schon seit ihrer Jugendzeit. Bereits als 17-Jährige war sie durch richterlichen Beschluss und Betreiben ihrer Mutter für ein Jahr in eine geschlossene Kinder- und Jugendpsychiatrie eingewiesen worden. Es folgten ein stationärer Heroinentzug und ein Rückfall. Nach der Geburt des Sohnes blieben Mutter und Kind mehrere Wochen im Krankenhaus, weil der Junge dort einen Drogenentzug machen musste. Seither ist die Angeklagte im Methadonprogramm, eine stationäre Langzeittherapie ist geplant.

Der Berufungsrichter ebnete dafür mit seinem Urteil den Weg: Die zuvor verhängte Haftstrafe wird zurückgestellt unter der Voraussetzung, dass die Therapie absolviert wird. Auf die Umwandlung der Freiheitsstrafe in eine Bewährungsstrafe wollte sich die Berufungskammer nicht einlassen, da erneute Straftaten nicht auszuschließen seien.

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