Solingen Polizei zieht Hähnchen-Grillwagen aus dem Verkehr

Solingen · Den Polizisten verging der Appetit. Sie bezeichnen den Verkaufsraum des Wagens als schlichtweg "unhygienisch". Eigentlich wollten sie den Hähnchen-Grill auf Rädern nur routinemäßig kontrollieren. So aber mussten die Beamten sofort die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes auf den Plan rufen.

 Etwas schmutzig, aber gesundheitlich nicht bedenklich war der Verkaufsraum des Transporters.

Etwas schmutzig, aber gesundheitlich nicht bedenklich war der Verkaufsraum des Transporters.

Foto: Polizei

Aber der Reihe nach: Es war 9.30 Uhr am Mittwochmorgen, als die Polizisten den leuchtend-gelben, in Solingen zugelassenen Verkaufswagen für gegrilltes Geflügel anhielten. Zunächst fiel ihnen der unsaubere Innenraum des Grillwagens auf, so dass sie sofort das Gesundheitsamt riefen. Während sie auf die Mitarbeiter des Kreises warteten, nahmen sich die Polizisten die Technik und die Karosse vor. Auch dort wurden die Beamten sofort fündig. Weil die Untersuchung vor Ort jedoch schwierig war, fuhren die Polizisten zusammen mit dem Grillwagen und seinem Fahrer zur Langenfelder Dekra-Prüfstelle. In "rekordverdächtiger Zeit", so die Polizei, wurde der Kleintransporter von einem Sachverständigen als "verkehrsunsicher" eingestuft. So wurden 29 Mängel festgestellt. Die meisten davon betrafen den erheblich fortgeschrittenen Rost an Karosserie, Rahmen und Fahrwerk des Fahrzeugs.

Mittlerweile waren auch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes eingetroffen. Sie sorgten dafür, dass das Fleisch in einen anderen gekühlten Wagen umgepackt wurde. "Für die Kunden des Hähnchengrills hat zu keiner Zeit eine gesundheitliche Gefahr bestanden", sagt Kreis-Pressesprecherin Anne Grassberger. Der Verkaufsraum des Transporters sah nur etwas schmutzig aus, war aber gesundheitlich nicht bedenklich. Das Gesundheitsamt kontrolliert nicht nur in akuten Fällen Lebensmittel-Betriebe, sondern setzt auch auf stichprobenartige Tests. Zweck der Lebensmittelüberwachung ist es, die "Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren beim Genuss von und beim Verkehr mit Lebensmitteln und beim Umgang mit Bedarfsgegenständen zu bewahren, die Verbraucher vor Übervorteilung beim Erwerb von Lebensmitteln durch Täuschung oder Irreführung zu schützen und einen redlichen Handelsbrauch beziehungsweise Wettbewerb sicherzustellen", heißt es im Jahresbericht 2012 des Amtes für Verbraucherschutz. Verbraucherbeschwerden führten je nach Sachlage zum Abholen von Proben beim Verbraucher, zu amtlichen Probeentnahmen beziehungsweise zu Sofortmaßnahmen in den Geschäften und Betrieben.

Dabei standen offensichtliche Beanstandungsgründe wie Insektenbefall, Verderb oder Fremdkörper im Vordergrund. Zum Teil wurden auch gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Übelkeit, Erbrechen und ähnliches nach dem Genuss von Lebensmitteln vorgetragen. Ein Zusammenhang mit den angeblich verzehrten Lebensmitteln konnte jedoch in keinem Fall nachgewiesen werden, klärt das Amt für Verbraucherschutz auf.

(RP)
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