Solingen Polizei-Panne bei Festnahme ?

Solingen · Bei der Festnahme der drei Angeklagten, gegen die derzeit vor dem Kölner Landgericht verhandelt wird, hat es offenbar eine Polizeipanne gegeben.

Die drei Niederländer, die für die Sprengung zweier Geldautomaten in Leverkusen und in Solingen verantwortlich gemacht werden, waren von zivilen Spezialeinsatzkräften der niederländischen Polizei mit mehreren Fahrzeugen über die deutsche Grenze verfolgt worden. Doch als die Polizisten, die zuvor ihre deutschen Kollegen informiert hatten, im westfälischen Löhne mitten in der Nacht zugriffen, ging ihnen zunächst nur einer der drei Verdächtigen ins Netz. Die beiden anderen konnten entkommen, wurde aber später gefasst.

Beim gestrigen Verhandlungstag gegen das Trio hörte die Kammer Zeugen, die als Polizisten mit den Ermittlungen beschäftigt waren. Sie reisten aus verschiedenen Orten an: Löhne, Herford und Wuppertal. Es sind Polizeibeamte, die vor Ort arbeiten oder beim Landeskriminalamt ermitteln. Das zeigt bereits, warum es so schwierig ist, die landesweit tätigen Geldautomaten-Sprenger zu überführen.

In den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft ist vermerkt, wie die Kripo mit Hilfe von Handy-Daten und DNA-Abgleichen zu Beweisen kam. Das Gericht muss diese nun prüfen. Auch aus diesem Grund dauert der Prozess schon so lange, denn es muss jedem Angeklagten eine individuelle Schuld nachgewiesen werden.

Die Spur bis zur Verhaftung in Löhne ging von den Niederlanden aus. Zumindest dem zuerst Verhafteten, dem Ältesten des Trios, glaubt die Staatsanwaltschaft auch eine maßgebliche Beteiligung an der Sprengung in Leverkusen nachweisen zu können, als der Geldautomat der Santander-Bank im Stadtteil Wiesdorf im Dezember 2016 in die Luft flog.

Der gestrige Verhandlungstag begann verspätet - , aber die drei Angeklagten waren wenigstens vollständig erschienen. Am vorigen Dienstag, dem Tag, an dem in Köln vieles wegen des Warnstreiks der öffentlich Bediensteten nicht viel ging, war die Verhandlung ausgesetzt worden. Der dritte Beschuldigte war nicht gekommen. Anders als seine mutmaßlichen Mittäter befindet er sich nicht in Untersuchungshaft, sondern auf freiem Fuß.

Das falsche Handy eingepackt, das Navi hatte ihn angeblich fehlgeleitet - was sich der Angeklagte zunächst noch ohne Mikrofon in den Bart murmelte, erschien der Richterin fadenscheinig, doch sie zeigte sich nachsichtig und verzichtete auf eine Inhaftierung.

(sg/bu)
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