Solingen OWB-Mieter zahlen direkt an Gläubiger-Vertreter

Solingen · Vor allem die älteren Mieter in der insolventen Ohligser Wohnungsbau (OWB)) waren verwirrt, als sie jetzt ein Schreiben der TRV Treuverwaltung aus Krefeld erhielten, die sie aufforderte, die Miete ab 1. August an sie zu überweisen.

Die TRV kassiert das Geld für den Hauptgläubiger der OWB, die Eurohypo AG. Bei dieser Bank steht die OWB mit 19 Millionen Euro in der Kreide. 520 der 967 Mieter bekamen dieses Schreiben.

"Das ist ein ganz normaler Vorgang, dass eine Bank die Zwangsverwaltung beantragt", erklärt Dr. Mike Westkamp von der Wuppertaler Insolvenzverwaltung. Für die Mieter ändere sich dadurch nichts. "Niemand muss mit einer unerwarteten Mieterhöhung oder Kündigung rechnen", sagt Westkamp auf Anfrage. Wie geplant werde das Insolvenzverfahren über die Ohligser Wohnungsbau zum 1. September eröffnet.

Auch OWB-Vorstand Ulrich Uibel betont, dass sich die Zwangverwaltung in keiner Weise auf die Mietverhältnisse auswirkt. Es handele sich um einen "normalen Verteilungskampf in einer Insolvenz, bei dem die Gläubiger versuchen, ihre Positionen zu sichern".

Unzählige Anrufer beruhigt

Dennoch, so weiß Uibel, hat das Schreiben der TRV für Verunsicherung gesorgt. "Wir haben in den letzten Tagen wie auch die Stadt-Sparkasse (auch die von ihr beliehenen Immobilien stehen unter Zwangsverwaltung) unzählige Anrufe beantwortet und den Mietern erklärt, dass sie keine Sorge haben müssen", sagt der OWB-Vorstand. Gestern seien dann den Mietern auch die neuen Kontoverbindungen für die Mietzahlungen mitgeteilt worden. Auch die Handwerker, die sich um die Immobilien kümmern, blieben, es würden alle notwendigen Arbeiten weiterhin von ihnen ausgeführt.

Insgesamt hat die Insolvenz der Wohnungsbaugenossenschaft in Bezug auf die Mietverhältnisse kaum geschadet. Wie Ulrich Uibel erklärt, hat es keinen Kündigungen gegeben, bei denen die finanzielle Schieflage der Gesellschaft als Grund angegeben wurde. "Nach wie vor gibt es auch Neuvermietungen", sagt der OWB-Vorstand.

Die Insolvenz zu beantragen hatte die OWB im Mai als letzten Ausweg gesehen. Sie ist nicht in der Lage, ihrem Ex-Vorstand Wolfgang Schürmann die ihm zustehenden Gehälter in Höhe von zirka 200 000 Euro zu zahlen. Dazu ist die Gesellschaft im Mai vom Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt worden. Diese Instanz hatte zuvor das Urteil des Landgerichts Wuppertal aufgehoben. Dieses l hatte der OWB Schadenersatzansprüche in Höhe von 255 000 Euro zuerkannt aus dem Verkauf einer Wohnanlage in Wahlstedt, den der Ex-Geschäftsführer Wolfgang Schürmann abgewickelt hatte.

(RP)
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