Solingen OWB bespricht Insolvenz-Szenario

Solingen · Das schriftliche Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf liegt der Ohligser Wohnungsbau (OWB) jetzt vor. Danach muss die Genossenschaft ihrem früheren Geschäftsführer rund 200.000 Euro Gehalt inklusive Zinsen nachzahlen.

Am Montagabend kommt der OWB-Aufsichtsrat zusammen, um die weiteren Schritte zu beraten. "Wir werden hier auch über ein Insolvenz-Szenario beraten müssen", kündigte OWB-Aufsichtsratsvorsitzender Michael Kleimt im Gespräch mit unserer Zeitung an.

Weitere Option sei der Gang zum Bundesgerichtshof, über den Stand der Verhandlungen mit den Banken werde ebenfalls diskutiert. Bei weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen wisse man aber zurzeit nicht, ob die Banken hier mitspielen würden. "Das Urteil des Oberlandesgerichtes ist vorläufig vollstreckbar, das heißt, wir müssen im Grunde sofort dem früheren Vorstand das Gehalt nachzahlen", erklärte Rechtsanwalt Michael Kleimt.

Die Genossenschaft habe unmittelbar nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes auch das Gespräch mit dem Anwalt von Ex-Vorstand Wolfgang Schürmann gesucht. Ein Gespräch sei aber nicht zustande gekommen, sagte der OWB-Aufsichtsratsvorsitzende.

Am 30. April hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf für die Ohligser Genossenschaft "völlig überraschend" ein Urteil des Landgerichtes Wuppertal aufgehoben. Das hatte der OWB einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 255 000 Euro im Zusammenhang mit einer inzwischen wieder verkauften Wohnanlage in Wahlstedt zugesprochen. Die Genossenschaft hatte die ihrer Meinung nach zu Unrecht getätigte Käufercourtage an einen Immobilienmakler mit den ausstehenden Gehältern des Ex-Vorstandes für den Zeitraum Mitte 2004 bis März 2006 gegengerechnet. "

Das Urteil des Oberlandesgerichtes haut uns um", hatte OWB-Vorstand Ulrich Uibel unmittelbar nach dem Urteilsspruch erklärt. Eine Summe in dieser Größenordnung sei aus dem laufenden Geschäft nicht aufzubringen", ergänzte Uibel mit Blick auf die nun wohl zu zahlenden Gehälter an den Ex-Geschäftsführer.

(RP)
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