Berufungsverfahren am Landgericht Wuppertal Ordnungsamt: Rechtsstreit ist beendet

Solingen · Das juristische Tauziehen der Lebensgefährtin des Solinger Ordnungsdezernenten und eines ehemaligen Mitarbeiters des Amts ist beendet.

 Das Ordnungsamt an der Gasstraße.

Das Ordnungsamt an der Gasstraße.

Foto: Radtke, Guido (gra)

Nachdem die Frau über ihren Anwalt ein Entschuldigungsschreiben an den Mitarbeiter übergeben hatte, stellte das Landgericht in Wuppertal das Berufungsverfahren der Frau gegen Zahlung einer Geldstrafe von 2000 Euro zugunsten des Wuppertaler Kinderhospizes ein. Im vorhergehenden Verfahren war die Frau zu einer Zahlung von 1400 Euro verurteilt worden.

Ausgangspunkt des Rechtstreits war, dass die Frau 2017 ihr Gewerbe abmelden und ihre Dozententätigkeit als Freiberuflerin weiterführen wollte. Nach einigem Hin und Her habe der Mitarbeiter sie angeblich am Mantel gepackt und durch die Bürotüre auf einen Kopierer geschubst. Die Frau reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter ein. Dieser wurde nach darauf folgenden Abmahnungen versetzt. Seine Klagen vor dem Arbeitsgericht waren erfolgreich.

Die Frau hatte er wegen falscher Verdächtigung angezeigt – und auch in der Berufungsverhandlung bekräftigte der Ordnungsamtsmitarbeiter seine Aussage: „Ich habe sie gebeten das Büro zu verlassen. Und nachdem sie sich geweigert hat, habe ich sie vor die Türe geschoben.“ Die Frau habe sich zuvor uneinsichtig gezeigt und sich hinter den Schreibtisch einer zu diesem Zeitpunkt abwesenden Mitarbeiterin gestellt.

(red)
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