Solingen Offene Läden erneut ohne Brückenfest

Solingen · Am Sonntag öffnen stadtweit die Geschäfte in der Zeit von 13 bis 18 Uhr. Anlass ist das Brückenfest, das aber seit 2010 überhaupt nicht mehr gefeiert wird. Dampflokomotiven fahren schon längst nicht mehr über die Müngstener Brücke.

Verkaufsoffene Sonntage sind kein Selbstzweck. Sie müssen einen echten Anlass haben, ein Kinderfest reicht jedenfalls nicht, um sonntags die Geschäfte zu öffnen. Das hat in diesem Sommer das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und strengere Regeln festgelegt, wann eine Stadt einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen darf.

 Verkaufsoffene Sonntage locken die Solinger und auch Gäste von außerhalb in die Geschäfte.

Verkaufsoffene Sonntage locken die Solinger und auch Gäste von außerhalb in die Geschäfte.

Foto: Stephan Köhlen (Archiv)

Kommenden Sonntag, 30. Oktober, öffnen sich im gesamten Solinger Stadtgebiet einmal mehr von 13 bis 18 Uhr die Läden. Anlass ist das Brückenfest. Doch das gibt es überhaupt nicht mehr. Aus Anlass des 100. Geburtstages der Brücke war das Fest 1997 aus der Taufe gehoben worden. Höhepunkt waren stets die historischen Züge, die über die Riesenbrücke fuhren und so zum Brückenfest die drei bergischen Städte verbanden. Seit 2010 ist Deutschlands höchste Eisenbahnbrücke Brücke allerdings nicht mehr für historische Eisenbahnzüge und Lokomotiven befahrbar. Seit 2011 ist das Brückenfest unter Mitbeteiligung der damaligen Bergischen Entwicklungsagentur nur noch ein verkaufsoffener Sonntag in den Stadtteilen ohne historische Zugfahrten. "Wir machen dort nichts mehr", heißt es unisono vonseiten der Bergischen Wirtschafts- und Strukturgesellschaft (BSW) und auch der Solinger Wirtschaftsförderung.

Wohl aber hält das "Brückenfest" nach wie vor für den verkaufsoffenen Sonntag her. Denn laut Gesetz muss jeder der jährlich vier erlaubten Shopping-Sonntage in der City oder einem Ortsteil einen Anlass haben, etwa ein Fest oder eine Messe. Das Oberverwaltungsgericht legte fest, dass Städte einen Sonntag nur verkaufsoffen machen dürfen, wenn zu dem Anlass mehr Besucher erwartet werden als Menschen, die "allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen" kommen würden. Eine Öffnung sei unzulässig, wenn sie "gegenüber der anlassgebenden Veranstaltung nur untergeordnete Bedeutung" habe. "Wir haben uns nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster mit der Stadt und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Verbindung gesetzt", sagt Ruth Deus vom Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband, "und Kriterien für die verkaufsoffenen Sonntage 2017 erarbeitet". Zudem hat Deus mit den Werbegemeinschaften gesprochen. "Nimmt man dem Handel die für ihn so wichtigen verkaufsoffenen Sonntage, wird dies zu weiteren Geschäftsschließungen und damit zum Verlust kultureller Vielfalt und sozialer Lebendigkeit führen", sagt Deus grundsätzlich zur Thematik. Der Handel, vor allem in den Klein- und Mittelstädten und städtischen Nebenzentren, sei in hohem Maße darauf angewiesen, spezielle Anlässe zu nutzen, um seine Vielfalt und Leistungsfähigkeit zu demonstrieren. Ob allerdings Anlässe wie Frühlingserwachen oder aber Frühlingsanfang oder ein Verwöhn-Sonntag in Zukunft ausreichen, damit sonntags die Geschäfte öffnen, scheint fraglich. "Die Städte müssen ihre Satzungen anpassen, der Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag muss genau geprüft werden", sagt Heino-Georg Kassler von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und ergänzt: "Verkaufsoffene Sonntage mit den bisherigen Anlässen wird es wohl nicht mehr geben."

"Es müssen identitätsstiftende Stadtfeste sein, die mit einem verkaufsoffenen Sonntag kombiniert werden können", sagt Lutz Peters. Der städtische Pressesprecher betont indes, dass an denen vom Rat für 2016 genehmigten offenen Sonntag nicht mehr gerüttelt werde. "Wir stehen aber im engen Austausch mit dem Einzelhandels- und Dienstleistungsverband und haben die aktuelle Rechtslage analysiert", betont Peters und ergänzt: "Der Verband ist sensibilisiert".

Einfach eine Wunschliste mit Daten für verkaufsoffene Sonntage werde es von daher kommendes Jahr nicht mehr geben. Ziel müsse es sein, dass die vorgeschlagenen Feste in Verbindung mit geöffneten Läden am Sonntag "einer gerichtlichen Überprüfung standhalten". Für die Ratssitzung im Dezember werden nun vom Handelsverband Vorschläge erarbeitet. "Wir werden uns zuvor auch mit der Gewerkschaft und den Kirchen in Verbindung setzen", sagte Peters.

(RP)
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