Solingen Notarzt: Klinik geht gegen Ausschreibung vor

Solingen · Einigkeit besteht lediglich darüber, dass Solingen einen zweiten Notarzt braucht. Das belegen die Einsatzzahlen von rund 4000 im Jahr deutlich. Daher hat die Stadt Solingen beide Notärzte zum 1. November ausgeschrieben.

Die Stellen sollen nach dieser Ausschreibung am Städtischen Klinikum angebunden sein, genauer an der Notarztwache, die als Wache IV der Solinger Feuerwehr geführt wird, bei der der Rettungsdienst angesiedelt ist.

Der Ausschreibungstext verstößt nach Ansicht der St. Lukas Klinik gegen das Wettbewerbsrecht. "Nachdem einer von uns verfassten Rüge an die Stadt Solingen nicht stattgegeben wurde, haben wir jetzt im zweiten Schritt einen Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer der Düsseldorfer Bezirksregierung gestellt", erklärte gestern Cerstin Tschirner, Pressesprecherin des Kplus-Verbundes, auf Anfrage.

Durch den Ausschreibungstext, der zwei Notärzte an einem Standort konzentriert, ist es für die in Ohligs gelegene Klinik kaum möglich, ein wettbewerbsfähiges Angebot abzugeben. Notärzte sind, wenn sie gerade keinen Einsatz haben, mit anderen Arbeiten innerhalb der Klinik betraut, natürlich nur mit solchen, von denen sie jederzeit abgezogen werden können. Denn innerhalb von drei Minuten muss der Notarzt bereit sein.

Theoretisch könnte sich ein Notarzt aus der St. Lukas Klinik in die Notarztwache an der Herberger Straße hinsetzen, so wie sich theoretisch auch Kliniken aus Süddeutschland oder medizinische Dienste aus den Niederlanden bewerben könnten, denn die Ausschreibung, so will es der Gesetzgeber, muss europaweit geschehen.

Für die Verantwortlichen in der St. Lukas Klinik, die zum Kplus-Verbund mit insgesamt 22 Einrichtungen, darunter sechs Kliniken, gehört, ist klar, dass die Ausschreibung der Stadt Solingen gegen den Wettbewerbsgrundsatz der Gleichbehandlung verstößt.

Die Stadt kann jetzt zu dem Antrag der St. Lukas Klinik Stellung nehmen. "Innerhalb von fünf Wochen sollte die Bezirksregierung über unseren Antrag entscheiden, bis dahin ist die Bewerbungsfrist ausgesetzt, und es darf keine Vergabe erfolgen", erklärt Cerstin Tschirner. Ursprünglich hätte die Bewerbungsfrist am 31. August geendet. Anschließend drängt dann die Zeit, denn der Vertrag für die beiden Notarztdienste soll am 1. November in Kraft treten und bis zum 31. Oktober 2014 laufen.

(RP)
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