Solingen Nervenzusammenbruch vor Gericht

Solingen · Im Verfahren gegen den Sänger Wolfgang H., in dem es um räuberische Erpressung und Körperverletzung einer Solingerin geht, wurde am vierten Verhandlungstag nicht mit drastischen Worten gespart.

Heftige Ablehnung nach besonders tiefer Zuneigung: Dieses Thema wurde inmitten der Vernehmung des Opfers in diversen Tonarten durchgespielt. Der Angeklagte heuchle Zuneigung gegenüber Frauen, um an deren Geld zu kommen, sagte die Solingerin. Auch sie sei leider drauf reingefallen und habe sich für die Frau seines Lebens gehalten. Dass andere Frauen auf anderen Kontinenten gleiches erlebt hätten, habe sie erst nach und nach erfahren.

Der Sänger habe auf Welttournee gehen und ein Benefizkonzert in ihrer Heimatstadt Dubai geben wollen. Dafür habe er bereits eine CD veröffentlicht, die sogar der ehemalige Bundeskanzler Schröder seinem amerikanischen Ex-Kollegen Georg W. Bush als Geschenk überreicht habe. Der Einfachheit halber sollte ihre Familie in Dubai, die er wohl für sehr wohlhabend hielt, die Kosten für diesen Auftritt übernehmen. Großzügig kalkulierte er dafür zwischen einer und zwei Millionen Euro. Leider, so gab die Frau zu, habe ihre Familie das Geld nicht gehabt. Ihre Cousine ("Der Mann ist ein Idiot") habe sie noch gewarnt. Ihr Liebhaber habe daraufhin damit gedroht, intime Fotos an die Familie zu schicken.

Der Kontakt sei in der Folge deutlich zurückhaltender geworden. Man sah sich nur noch selten. Ganz wollte die Solingerin das Techtelmechtel aber nicht einschlafen lassen. Bei einem geplanten Treffen in 2017 wurde es dann kurios: Drei Tage sollte der Sänger die Frau in deren Domizil besuchen. Die Gegenleistung: Ein 600 Euro teurer Koffer, den sie für ihren beinahe verflossenen Liebhaber gekauft habe. Hatte die Solingerin das Dreitagestreffen wirklich als Dankbarkeit für einen Koffer verlangt?

Allerdings entwickelte sich die Sache anders, als geplant. Der Angeklagte habe plötzlich auch noch 400 Euro Fahrtkostenersatz gefordert. Die Stimmung sei danach gekippt, der Streit wurde lauter und wohl auch handgreiflich. Der Angeklagte habe versucht, an die 200 Euro zu kommen, die er vorher bei der Frau gesehen hatte. Und dann kamen erste Schläge ins Gesicht. Von den Erinnerungen überwältigt, erlitt die Solingerin vor Gericht einen Nervenzusammenbruch. Die Verhandlung wurde unterbrochen und wird später fortgesetzt.

(RP)
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