Solingen Nach Brand: Kripo gibt Klinik-Zimmer frei

Solingen · Diese Tat schlug hohe Wellen: In der Nacht zum Sonntag, 13. November, drangen Unbekannte in ein Doppelzimmer der kardiologischen Station E 32 im Klinikum ein und legten Feuer in einem ungenutzten Bett. Dabei nahmen sie den Tod eines medikamentös ruhiggestellten Herzpatienten in Kauf, der in dem Zimmer untergebracht war. Jetzt ist der Raum von der Kriminalpolizei freigegeben worden – sie sicherte in den vergangenen Wochen die Spuren, das Ausmaß des Feuers ist aber noch gut erkennbar.

Diese Tat schlug hohe Wellen: In der Nacht zum Sonntag, 13. November, drangen Unbekannte in ein Doppelzimmer der kardiologischen Station E 32 im Klinikum ein und legten Feuer in einem ungenutzten Bett. Dabei nahmen sie den Tod eines medikamentös ruhiggestellten Herzpatienten in Kauf, der in dem Zimmer untergebracht war. Jetzt ist der Raum von der Kriminalpolizei freigegeben worden — sie sicherte in den vergangenen Wochen die Spuren, das Ausmaß des Feuers ist aber noch gut erkennbar.

Gebrannt hatte das Bett an der Fensterseite des Zimmers, der schwer kranke 78-Jährige im Nachbarbett konnte also von dem oder den Tätern nicht übersehen werden, als sie ins Zimmer kamen. Nach ersten Erkenntnissen hat wohl das Kopfende des Bettes gebrannt, deutlich sind die Spuren an der Zimmerwand und der daran angebrachten Elektroleiste zu erkennen.

Nur durch das besonnene Handeln der Nachtschwester konnte der Herzpatient in der Nacht aus dem verqualmten Zimmer gerettet werden, sie evakuierte die Station, noch bevor die Feuerwehr eintraf. Niemand wurde verletzt.

Doch die Schwester konnte keine Angaben zum Täter machen. "Bisher tappen wir noch im Dunkeln", sagte Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt, in dessen Verantwortung eine Mordkommission mit dem Fall befasst ist.

Klinikum-Chef Hermann-Josef Bökmann will unterdessen weiterhin einen Sicherheitsdienst einsetzen. "Wir prüfen auch ein neues Sicherheitskonzept", sagte er auf Anfrage. Teil davon seien "Panikverschlüsse" an den Eingangstüren des Hauses. Diese würden das Fliehen aus dem Inneren ermöglichen, nicht aber den unbefugten Zugang von Außen während der Nachtzeit.

(RP)
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