Solingen Mordverdächtiger rückfällig

Solingen · Im April 2011 war ein heute 25-Jähriger knapp einer Verurteilung wegen Mordes an einem Obdachlosen entronnen und bekam Bewährung. Gestern stand er wieder vor Gericht und muss nun eine Haftstrafe verbüßen.

 An der Schwanenstraße/Ecke Hubertusstraße war der Schlafplatz eines Obdachlosen, der am 9. Juli brutal ermordet wurde. Einer der Männer, die dabei waren, stand gestern vor dem Amtsgericht.

An der Schwanenstraße/Ecke Hubertusstraße war der Schlafplatz eines Obdachlosen, der am 9. Juli brutal ermordet wurde. Einer der Männer, die dabei waren, stand gestern vor dem Amtsgericht.

Foto: Köhlen (Archiv)

Das Gericht konnte dem 24-Jährigen im April vergangenen Jahres nicht mit der nötigen Sicherheit nachweisen, dass er an dem unfassbar brutalen Mord an einem Obdachlosen im Juli 2010 in Ohligs beteiligt war. Klar war jedoch, dass er und sein Mittäter, der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, den 52-jährigen Obdachlosen zuvor beraubt hatten. Das Urteil damals: ein Jahr Haft mit Bewährung.

Doch diese einmalige Chance nutzte der heute 25-Jährige nicht, er wurde wieder straffällig. Während ein von ihm provozierter Nachbarschaftsstreit noch nicht vor Gericht endete, saß er gestern wieder aus der Anklagebank. Wegen eines Vergehens, das normalerweise auch mit einer Einstellung des Verfahrens hätte enden können: der Besitz von einem Gramm Amphetaminen. Doch wegen der ungewöhnlichen Vorgeschichte kam eine so großzügige Verfahrenweise für das Jugendschöffengericht gestern nicht infrage. Drei Monate muss der junge Mann nun in Haft. Außerdem kann nun auch die einjährige Bewährungsstrafe widerrufen werden.

Mittäter zufrieden mit Strafe

Der 24-Jährige saß gestern mit einem 19-Jährigen zusammen auf der Anklagebank, der sich für eine ganze Reihe von Delikten verantworten musste und bei dem am Ende eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten stand wegen verschiedener Diebstahlsdelikte. Er hatte unter anderem ein Auto gestohlen und in den Graben gefahren, in einem Hotel übernachtet, nicht bezahlt und den Flachbildfernseher mitgehen lassen. Zudem war er mit dem Mitangeklagten zusammen im Besitz von Amphetaminen erwischt worden. Der 19-Jährige nahm das Urteil gelassen: "Im Gefängnis ist es besser, als obdachlos auf der Straße zu leben", sagte der Jugendliche, der mit 16 Jahren zum ersten Mal in eine Entzugsklinik ging und dessen Vater ein Jahr später an einer Überdosis starb.

Für den 25-Jährigen, der nach dem Tod des Obdachlosen im Juli 2010 zunächst als Mittäter gegolten hatte, im Dezember 2010 aber aus der Untersuchungshaft freikam, ging der Prozess im vergangenen Jahr vor dem Landgericht glimpflich aus, obwohl es schon Verdachtsmomente gab, dass er sich bei der Tötung des Obdachlosen in der Nähe befand und ihm hätte zu Hilfe kommen können. Doch man entschied, wie es Juristen immer müssen. Im Zweifel für den Angeklagten. Doch der machte nach dem Urteil wenig aus seinem Leben, verlor die Wohnung, erhöhte seinen Schuldenberg und hat erst seit dem 20. Februar eine Stelle über eine Zeitarbeitsfirma angetreten. Doch nun wird er erst einmal in der Haft antreten müssen.

Bisherige Berichterstattung unter www.rp-online.de/Solingen

(RP)
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