Beschäftigte der Stadt Solingen Mobbingklage über 900.000 Euro - Richter skeptisch

Düsseldorf · Die bei der Stadt Solingen beschäftigte Rechnungsprüferin droht mit ihrer Mobbing-Klage auf rekordverdächtige fast 900.000 Euro Schmerzensgeld zu scheitern. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Jansen des Landesarbeitsgerichts in Düsseldorf zeigte sich am Dienstag skeptisch, ob die von der Klägerin aufgeführten Fälle tatsächlich den Tatbestand systematischen Mobbings erfüllten.

Zudem müsse auch das Verhalten der Klägerin berücksichtigt werden. Ihr Anwalt Michael Hiesgen verwies dagegen auf "die Vielzahl kleiner Nadelstiche", die ein deutliches Gesamtbild ergäben.

"Man hat meine Ehre und meine Würde mit Füßen getreten", sagte die 53-Jährige Diplom-Ökonomin. Jahrelang sei sie schikaniert und ihr sogar zu Unrecht fristlos gekündigt worden. Als sie nach gewonnenem Prozess in ihr Büro zurückkehren wollte, habe man sie mit einem Sonderprüfauftrag, für den sie nicht ausgebildet sei, in ein neun Kilometer entferntes städtisches Klinikum "entsorgt". Eine Schulung habe die Stadt nicht zahlen wollen.

Ihr Anwalt berief sich bei der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bislang zugesprochenen Summen zu gering seien und erhöht werden müssten, um abschreckende Wirkung zu entfalten. Die geforderten fast 900 000 Euro seien schon eine "extreme Größenordnung", sagte der Richter.

Der Schriftverkehr der Parteien fülle 1300 Seiten. Das Gericht kritisierte, dass die Klägerin ein "Mobbing-Geständnis" ihres Vorgesetzten zur Vorbedingung eines Vermittlungsverfahrens, einer Mediation, gemacht und diese schließlich abgelehnt habe.

Auf die Vorstellung der Klägerin, bis zum Erreichen des Rentenalters bei vollen Bezügen freigestellt zu werden, wollte der Vertreter der Stadt nicht eingehen. Den Vorschlag des Gerichts, künftig von zu Hause aus an einem Telearbeitsplatz zu arbeiten, lehnte wiederum die Klägerin ab. In erster Instanz war die Frau bereits unterlegen. Das Gericht will seine Entscheidung gesondert verkünden. Der Termin steht noch nicht fest.

(lnw)
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