Solingen Mit Rattenködern gegen Hunde: Freispruch

Solingen · Wann aus Nachbarn Feinde und aus einer friedlichen Hofschaft der Schauplatz eines erbitterten Streits wurde, vermag niemand mehr zu sagen. Fakt ist, dass vergangenen Sommer in der Hofschaft Scheuren zwei Hunde und eine Katze mit Rattenködern vergiftet wurden (wir berichteten). Fakt ist auch, dass sich dafür jetzt eine Anwohnerin wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht verantworten musste– und frei gesprochen wurde.

Dabei war für die restlichen Anwohner doch eigentlich alles klar: Seit sechs Jahren spräche man nicht mehr miteinander, obwohl man Zaun an Zaun wohne, sagte ein Zeuge. Es habe Gerüchte von Drohungen gegeben, sie werde sich schon etwas einfallen lassen, wenn der Hund der Nachbarn weiterhin durch den Zaun auf ihr Grundstück pinkele. Nur eines, das gab es nie: Ein klärendes Gespräch.

Auf die Frau sei man gekommen, nachdem der Freund eines betroffenen Hundehalters auf eigene Faust im Internet recherchiert und die Firma gefunden habe, die als einzige die rosafarbenen Giftköder verkauft. "Sie haben eine Lieferung nach Scheuren bestätigt." Auch für den Polizeibeamten, der die Ermittlungen leitete, sind die Beweise ausreichend: "Wir haben Original-Rechnungen für Rattengift gefunden, auf Ebay waren diese Bestellungen zusätzlich nachvollziehbar." In einem Kalender habe die Angeklagte Einträge vermerkt. "Rattengift ausgelegt", habe dort gestanden und "Hund K. krank, hinten alle Gärten Gift". Nur Rattengift, das diesen Belegen nach kiloweise bestellt worden sein muss, habe man nicht finden können.

Nachdem das privat von Anwohnern in Auftrag gegebene Labor- Gutachten nicht aussagekräftig gewesen sei, der Wirkstoff im Erbrochenen eines Hundes stimmte nicht mit dem Wirkstoff des Giftes überein, das die Angeklagte nachweislich bestellt hatte, habe er ein weiteres Gutachten an der Rechtsmedizinischen Fakultät der Uni Düsseldorf in Auftrag gegeben. Nur: Dieses Gutachten ist in den Akten nicht vermerkt. Vielleicht hätte es auch nichts geändert: "Es gibt keinen schlagenden Beweis für die Schuld der Angeklagten", begründete der Richter den Freispruch.

"Wir fragen uns, was die Leute mit dem ganzen Gift gemacht haben und warum man nicht das zweite Gutachten einholt", ärgern sich Stefanie und Tim Kronenberg nach dem Urteil. Auch ihr Hund Konrad hatte Gift gefressen. Wohl fühlen könnten sie sich in ihrer Hofschaft jedenfalls nicht mehr. "Es bleibt ein fader Beigeschmack."

(RP)
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