65-Jähriger vor Gericht Missbrauchsvorwürfe – Solinger freigesprochen

Solingen · Hat er die Enkeltochter seiner Frau „im Schritt berührt“, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet? Oder wollte er das Mädchen nur vor dem wild herumspringenden Familienhund beschützen, wie es der Solinger selbst sagt? Auf der Anklagebank: Ein 65-jähriger Amerikaner.

 Ob an den Vorwürfen wegen des sexuellen Missbrauchs etwas dran ist? Zu klären war das zwei Jahre später nicht mehr.

Ob an den Vorwürfen wegen des sexuellen Missbrauchs etwas dran ist? Zu klären war das zwei Jahre später nicht mehr.

Foto: David-Wolfgang Ebener

Das Amtsgericht hatte den Mann freigesprochen, die Staatsanwaltschaft war in Berufung gegangen. Im Berufungsprozess hielt der Staatsanwalt dem Angeklagten vor, vor allem eines zu tun: Allerlei Geschichten zu erzählen, um von dem vermeintlichen Geschehen abzulenken. Auf konkrete Fragen würden keine konkreten Antworten folgen. Stattdessen gebe es immer andere Versionen dessen, was sich im Mai 2021 im Garten der mit mehreren Generationen unter einem Dach lebenden Familie zugetragen haben soll.

Das jugendliche Opfer hatte die Situation beim Amtsgericht so geschildert: Sie habe mit dem Rücken zur Hauswand gestanden, als der Angeklagte erst den Hund gestreichelt habe, um sie kurz darauf oberhalb der Hose in den Schritt zu fassen. Also eher in der Bauchgegend, aber derartige Berührungen habe es schon des öfteren gegeben.

Der wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagte Solinger erinnerte die Situation vollkommen anders: Das Mädchen sei mit dem Hund von einem Spaziergang nach Hause gekommen und habe ihn gebeten, das Tier abzuleinen. Nachdem er das getan habe, sei der 40 Kilo schwere Hund wild durch den Garten gerannt und an dem Kind hochgesprungen. Er habe die Enkeltochter seiner Frau davor bewahren wollen, vom Hund die Kellertreppe heruntergestoßen zu werden und die Jugendliche an den Beinen gepackt.

Es habe immer wieder solche Vorkommnisse gegeben, der Hund sei unerzogen gewesen. Gehäuft hätten sich jedoch die Anrufe der Tochter seiner Frau bei der Polizei, man habe ihn durch ständige Beschuldigungen zur Scheidung drängen wollen. Zum Anklagevorwurf hatte ursprünglich auch gehört, dass der Solinger ein weiteres Kind der Familie von der Schaukel geschubst haben soll. Das Mädchen soll Prellungen erlitten haben, das wegen Körperverletzung geführte Verfahren war bereits eingestellt worden.

Ob an den Vorwürfen wegen des sexuellen Missbrauchs etwas dran ist? Zu klären war das zwei Jahre später nicht mehr. Der Staatsanwalt ließ den Angeklagten wissen: „Man kann fühlen, dass etwas gewesen ist.“ Das zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommene Opfer konnte sich jedoch nicht mehr erinnern, so dass die Staatsanwaltschaft ihre Berufung letztlich zurücknahm.

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