Rauschgift, Falschgeld, Waffen Mildes Urteil des Landgerichts

SOLINGEN/WUPPERTAL · Bei zwei Solingern wurden Rauschgift, Falschgeld und Waffen gefunden.

Das Auto wurde durchsucht. Gründlich und erfolgreich: Die Polizei fand ein Messer und schlecht gemachtes Falschgeld. Dann unterm Beifahrersitz: 48 Päckchen Cannabis in hervorragender Qualität. So jedenfalls hatten es die beiden Angeklagten per Smartphone angeboten. Die Durchsuchung der Wohnungen schloss sich nahtlos an. Der Jüngere der beiden Solinger verwahrte dort weitere 50 Päckchen in einem Würfelhocker. Leerverpackungen und die Feinwaage? Verräterisch, sowas haben schließlich nur Händler. Und war der Elektroschocker, den eine Polizistin im Wandregal gefunden hatte, nur ein Geschenk? Der Polizistenkollege hatte ihn blitzschnell außer Betrieb gesetzt, indem er wichtige Drähte in der angeblichen Taschenlampe getrennt hatte.

Beim älteren der beiden Angeklagten (21), der seinen mitangeklagten Kumpel (20) durch die Gegend fahren musste, fielen weitere Falschgeldscheine auf, die er über das Darknet eingekauft hatte. Das Gutachten des Landeskriminalamtes urteilte vernichtend: Handelsübliches Papier, schlecht beschichtet, kleine Details im Druck einfach weggelassen, Sicherheitsfaden nur aufgeklebt, auch die schlecht gefälschten Hologramme. Eine dünne Plastikfolie hielt das Ganze zusammen. Viel Aufwand, den die Polizisten schon beim Anfühlen entzaubert hatten.Blutproben der Angeklagten zeigten ein inniges Verhältnis zu Kokain, Methadon, Opiaten und Cannabis, auch wenn die Rückstände noch nicht strafrelevant waren.

Eine Gutachterin hatte den Jüngeren, der auch schon diverse Vorstrafen vorzuweisen hatte, als treibende Kraft festgemacht. Aber sie sah auch dessen wachsende Einsicht, in Zukunft einen „geraden Weg“ gehen zu wollen. Ähnlich verständig das Gutachten über den Älteren, den Cheffahrer. Depressionen nach einer abrupt beendeten Ausbildung sollen ihn in eine Marihuana-Spirale geführt haben, die über totale Antriebslosigkeit und Wahnvorstellungen bis zur stationären Behandlung in einem Landeskrankenhaus führte. Aber: Die neue feste Arbeitsstelle gäbe Hoffnung, so das samtweiche Gutachten.

Am Ende lautete das Urteil für den Händler: 18 Monate auf Bewährung nach Erwachsenenstrafrecht, dazu 120 Stunden Sozialarbeit. Für den Fahrer gab’s zwölf Monate auf Bewährung nach Jugendstrafrecht und 1200 Euro Geldbuße. Deutliche Erleichterung bei den Angeklagten: Die Urteile werden sofort angenommen.

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