Haan/Solingen Mildes Urteil nach Geständnis für Hildener

Solingen/Wuppertal · Zwei Jahre Freiheitsentzug auf Bewährung: So lautete das Urteil gegen den Hildener, der in Solingen vor der Wohnung seiner Eltern einen heute 23-Jährigen mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatte.

Nach seinem Geständnis und einem Rechtsgespräch hatte der Angeklagte auf ein mildes Urteil hoffen können. Auch der Staatsanwalt war in seinem Plädoyer nicht über dieses Strafmaß hinausgegangen. Bereits die psychiatrische Gutachterin hatte davon gesprochen, dass sich der 24-Jährige aufgrund der empfundenen Bedrohung in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe. In seiner Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter den Angeklagten dennoch darauf hin, dass er sich keinesfalls selbst in einer Opferrolle sehen und dem eigentlichen Opfer die Schuld in die Schuhe schieben solle.

Den schweren Stichverletzungen vorausgegangen war das Rütteln des späteren Opfers an den Rollos der elterlichen Wohnung des Angeklagten an der Merscheider Straße. Auch aus Sicht der Kammer sei es nachvollziehbar gewesen, dass die Bewohner nachts um 3 Uhr erst verängstigt und dann verärgert reagierten und der Clique, vor allem dem Rüttler, feindselig begegneten. Beruhigungsversuche beider Parteien schlugen fehl, die Situation geriet außer Kontrolle. Der spätere Täter kam mit einem Messer dazu, stach mehrfach zu und rannte dann weg.

Getroffen knapp unterhalb des Herzens und mit lebensgefährlichen Verletzungen hatte der 23-Jährige auf der Straße gelegen. Der Angeklagte musste sich vom Richter nun anhören, dass seine Mutter zwar den Notruf gewählt habe. Allerdings nicht, um die Verletzungen des Opfers zu melden, sondern um auf die Rüttelei und einen befürchteten Einbruch hinzuweisen. Sie habe damit vor allem den Angeklagten schützen wollen – aus Sicht der Kammer sei das ein fragwürdiges Verhalten gewesen, das man ihm aber nicht selbst zurechnen könne.

Das Opfer wiederum lag einige Tage im Koma. Albträume, Todesangst und Depressionen hängen ihm bis heute nach. Die Frage nach der Eigenverantwortung am Geschehen gehe ihm jeden Tag durch den Kopf.

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