Solingen Mann soll 17-Jährige mehrfach vergewaltigt haben

Solingen · Angeklagter seit gestern vor dem Landgericht. Auch Freiheitsberaubung und Körperverletzung sind angeklagt.

Die Bemühungen des Verteidigers, das Verfahren gegen seinen Mandanten vom Tisch zu bekommen, sind gescheitert. Die sechste Strafkammer beim Landgericht Wuppertal sieht kein Verfahrenshindernis darin, dass es dreieinhalb Jahre gedauert hat, bis die Vorfälle aus dem September 2009 aufgearbeitet werden, die die Anklage als mehrfache Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung einstuft. Auch die Bedenken, die der Verteidiger gegen die vom Gericht eingesetzte Gutachterin hat, kann die Kammer nicht teilen. Das Gericht sei durchaus in der Lage, sich selbst ein Bild von der Hauptzeugin zu machen, die von der Gutachterin bereits als glaubwürdig eingestuft wurde. Gestern sagte die junge Frau unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu dem Geschehen aus, zu dem der Angeklagte keine Angaben machen möchte.

Der Angeklagte und die damals 17-Jährige waren ein Paar, es hatte auch bereits sexuelle Kontakte gegeben. Doch was die Anklage dem in Italien geborenen Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft vorwirft, geht weit darüber hinaus. So soll er sie zwischen dem 23. September und 7. Oktober 2009 sechs Mal misshandelt und beleidigt haben, hinzu kommen vier Fälle von Vergewaltigung sowie Freiheitsberaubung. Drei Stunden soll der Mann seine damalige Lebensgefährtin vor dreieinhalb Jahren in einem Zimmer, das er im elterlichen Haus bewohnte, eingeschlossen haben. Als die Eltern des Angeklagten aufmerksam wurden, so die Staatsanwaltschaft, fuhr er mit der jungen Frau in den Wald und anschließend zurück in die Wohnung.

Bei dieser Gelegenheit soll er mit seinem Mobiltelefon gegen den Willen der Frau Filme mit pornografischem Inhalt gedreht haben, bevor er sie bei abgeschlossener Zimmertür vergewaltigte.

Erst ein halbes Jahr nach den Vorfällen will der Angeklagte erfahren haben, welche schweren Vorwürfe seine Exfreundin gegen ihn erhoben hat. Es sei die Schuld der Justiz, dass es so lange gedauert habe, bis ein Verfahren eröffnet wurde, sagt der Verteidiger des 29-Jährigen.

Diese "unzumutbare Verfahrensverzögerung" rechtfertige nun ein Bestrafungsverbot zugunsten seines Mandanten, so der Rechtsanwalt. Die mit zwei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern besetzte Strafkammer lehnte nach halbstündiger Beratung den Antrag der Verteidigung ab. Die Richter sehen kein Verfahrenshindernis. Eine so lange Dauer zwischen Erheben der Vorwürfe und Gerichtsverfahren sei durchaus nicht ungewöhnlich, wenn sich der Angeklagte wie in vorliegendem Fall nicht in Untersuchungshaft befinde.

Der Prozess wird am kommenden Freitag, 19. April, um 9.15 Uhr im Landgericht in Wuppertal fortgesetzt. Insgesamt sind in dem Verfahren bereits fünf Verhandlungstage terminiert.

(RP/rl)
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