Solingen Lukas-Klinik: Strafbefehle

Solingen · Ein Verfahren, das sich gegen zwei Mitarbeiter aus dem technischen Dienst der St. Lukas Klinik wendet, kann jetzt mit Strafbefehlen abgeschlossen werden, wenn die Betroffenen die verhängten Geldbußen akzeptieren. Wegen "Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr", so der juristische Terminus, sollen ein 61-Jähriger 10 500 Euro Strafe zahlen und ein 51-Jähriger 6000 Euro.

Dies teilte Wolf-Tilman Baumert von der Staatsanwaltschaft Wuppertal gestern auf Nachfrage mit. Die beiden inzwischen freigestellten Mitarbeiter der technischen Leitung der St. Lukas Klinik sollen nach den Erkenntnissen der Juristen von Handwerkern bestochen worden sein, die sich dadurch Aufträge für die Klinik erhofften.

Nach Auskunft von Baumert lagen die Summen insgesamt im "unteren fünfstelligen Bereich". Damit handele es sich um einen Fall, dermit einem Strafbefehl und ohne Gerichtsverhandlung abgeurteilt werdenkann, es sei denn, die beiden Klinik-Mitarbeiter würden sich mit diesem Strafbefehl nicht einverstanden erklären und Widerspruch einlegen. Dann kommt es zu einem Verfahren, das jedoch vor dem Amstgericht geführt werden könne, so Baumert.

(RP)
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