Solingen Lebenshilfe scheitert vor dem Arbeitsgericht

Solingen · „Die Anträge werden zurückgewiesen.“ Kurz und bündig erklärte gestern Morgen der Direktor des Arbeitsgerichtes, Wolfgang Jansen, den Beschluss im Verfahren der Lebenshilfe Werkstatt für Behinderte gegen den Betriebsrat des Unternehmens. Die Lebenshilfe hatte über das Arbeitsgericht versucht, die außerordentliche Kündigung gegen den Betriebsratsvorsitzenden zu erwirken, nachdem die Arbeitnehmervertretung der Kündigung nicht zugestimmt hatte. „Ich hatte diesen Beschluss nach der Vernehmung der Zeugen erwartet“, erklärte der Betriebsratsvorsitzende. „Wir warten jetzt die schriftliche Begründung des Arbeitsgerichtes ab und dann schauen wir weiter“, kommentierte Lebenshilfe-Geschäftsführer Josef Neumann den Beschluss.

Holz für die Hundehütte

Vor dem Arbeitsgericht ging es um vier größere Holzpaletten, auf denen zuvor Maschinen gelagert waren. Die soll sich der Betriebsratsvorsitzende nach Meinung der Lebenshilfe-Geschäftsführung unrechtmäßig angeeignet haben. Das wiederum bestritt der 53-jährige Vorsitzende der Arbeitnehmervertretung vehement. Vielmehr habe er nach Rücksprache und mit Erlaubnis die hölzernenen Paletten zerlegt und abtransportiert.

Das Holz, so berichtete auch eine Zeugin in der Verhandlung Anfang November vor dem Arbeitsgericht, sollte zum einen für den Bau einer Hundehütte, zum anderen zur Ausbesserung eines Gartenhäuschen dienen. Die Beteiligten gingen davon aus, bevor die Paletten für teuer Geld entsorgt werden, könne man es besser für private Zwecke nutzen: „Ich hatte nachgefragt und mir wurde von einem Mitarbeiter der Lebenshilfe an der Lüneschlossstraße gesagt, wir könnten die Paletten abholen“, erklärte die Verwaltungsangestellte vor rund zwei Wochen vor dem Arbeitsgericht. Die Zeugin interpretierte diese Auskunft als Genehmigung.

Neben der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung strengte die Lebenshilfe zudem noch ein Strafverfahren wegen Diebstahl gegen den Betriebsratsvorsitzenden an. Der wiederum erstattete deswegen Anzeige gegen den Lebenshilfe-Geschäftsführer wegen Verleumdung. Für den Arbeitnehmervertreter ist klar: „Bei der Auseinandersetzung geht es nicht um Diebstahl, hier will man einen unbequemen Betriebsrat loswerden.“

(RP)
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