3000 Euro Mann muss nach Unfall mit Motorrad Geldstrafe zahlen

Solingen/Wuppertal · Ein 67-jähriger Solinger war im April 2019 bei einem Motorradunfall auf der Schwarzen Pfähle lebensgefährlich verletzt worden. Der Unfallverursacher wurde nun vom Landgericht Wuppertal zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt.

 Ein Polizeiauto steht vor dem Landgericht in Wuppertal.

Ein Polizeiauto steht vor dem Landgericht in Wuppertal.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Der 67-jährige Motoradfahrer war morgens mit seiner Suzuki auf dem Weg zur Arbeit, als er plötzlich auf den Asphalt stürzte. Seine nur wenige Meter hinter ihm fahrende Schwiegertochter musste alles mit ansehen, die Altenpflegerin hatte noch erste Hilfe geleistet. Im Polizeibericht war später zu lesen, dass ihm ein 53-jähriger Remscheider die Vorfahrt genommen hatte. Der Ford-Fahrer war auf der Viehbachstraße in Richtung Ohligs unterwegs und wollte an der Anschlussstelle Schwarze Pfähle nach links abbiegen, als er den von links kommenden Zweiradfahrer übersah.

Rettungskräfte hatten das Unfallopfer mit Frakturen und einer Hirnblutung in die Klinik gebracht. Es folgten eine Not-Operation und eine monatelange Genesungsphase, über die der 67-Jährige sagt: „Ich konnte erst nach sechs Monaten wieder richtig laufen.“ Seine Suzuki 500 war damals abgeschleppt worden, später musste sie verschrottet werden. „Ich wollte meine alte Lady verkaufen, aber dafür bekommt man nichts mehr“, erzählt der passionierte Motorradfahrer über die Suzuki und über die 40 Jahre, die er auf Zweirädern zugebracht hat.

Damit sei es nach dem schweren Unfall nun vorbei, er sei seither nie wieder auf ein Motorrad gestiegen. Weil er sich seitdem auch nicht mehr in die Nähe der Unfallstelle wage, fahre er morgens auf dem Weg zur Arbeit nun immer einen Umweg von mehreren Kilometern.

„Ich bin kein Raser“, sagt er selbst – fast so, als müsse er sich für den unverschuldeten Unfall entschuldigen. Das wiederum hatte der Unfallfahrer schon bei der erstinstanzliche Verhandlung vor dem Amtsgericht getan. Dort war der 53-Jährige wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. An dem juristischen Begriff „fahrlässig“ hatte sich der Angeklagte jedoch gestört, denn das sei der Unfall aus seiner Sicht nicht gewesen. Er habe den Motorradfahrer beim Abbiegen schlicht übersehen und es handele sich aus seiner Sicht auch um eine unübersichtliche Stelle.

Seine Berufung nahm der Remscheider dennoch zurück, die 3000 Euro wird er nun bezahlen müssen. Noch vor Verhandlungsbeginn hatte sich der Unfallverursacher beim Opfer nach dessen Befinden erkundigt. Vom Motorradfahrer war dazu zu hören: Nein, es gehe ihm immer noch nicht gut - seit dem Unfall sei er in therapeutischer Behandlung.

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