Erfolg mit Berufung Solinger erhält Bewährungsstrafe

Solingen/Wuppertal · Die Verhandlung vor dem Wuppertal Landgericht wurde lange verschoben – auch wegen des Coronavirus. Nun kam es zu einem Urteil: Der Angeklagte hat mit seiner Berufung Erfolg und muss nicht ins Gefängnis.

 Die Schwebebahn fährt direkt am Landgericht Wuppertal vorbei.

Die Schwebebahn fährt direkt am Landgericht Wuppertal vorbei.

Foto: dpa/Oliver Berg

Auf seine Berufungsverhandlung hatte der Angeklagte lange warten müssen. Am ersten Termin im März hatte es beim Landgericht einen Bombenalarm gegeben – alle für diesen Tag angesetzten Prozesse mussten neu terminiert werden. Dann kam Corona, und jetzt konnte endlich verhandelt werden.

Für den 34-Jährigen Solinger dürfte die Verzögerung dennoch eher ein Glücksfall gewesen sein – konnte er doch der Berufungsrichterin davon erzählen, dass er nach dem Aufenthalt im CVJM-Heim nun eine eigene Wohnung hat. Ein Job als Möbelpacker und dazu auch noch ohne den täglichen Jägermeister: Da scheint sich einiges verändert zu haben im Leben des Angeklagten. Sein größtes Manko: Eine lange Vorstrafenliste, zu der im Dezember noch neun Monate Haft wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Drogenbesitzes hinzugekommen waren. Dass die nicht zur Bewährung ausgesetzt worden waren, machte dem 34-Jährigen sichtlich zu schaffen. Er wolle alles tun, um nur nicht wieder in den Knast zu müssen: Das ließ er die Berufungsrichterin mehrfach wissen.

Aber was war überhaupt passiert im Sommer und im Herbst 2018? Damals will der Angeklagte unter der Trennung von seiner Lebensgefährtin gelitten haben, als er mitten in der Nacht einen Busfahrer angepöbelt hatte. Alkoholisiert und verärgert darüber, das er ein Zusatzticket für sein Fahrrad habe bezahlen müssen, soll er den Mann während der Fahrt ins Gesicht geschlagen haben. Im Zeugenstand erinnerte der sich an einen alkoholisierten Angeklagten, der ihn „zugequatscht“ habe. Nach dem Schlag ins Gesicht sei seine Brille kaputt und der Mann plötzlich ruhig gewesen. Den herbeigerufenen Polizeibeamten gegenüber sei der Angeklagte kooperativ gewesen - schon vor dem Gerichtssaal hatte sich der Solinger bei seinem Opfer entschuldigt.

Monate später folgte dann ein Streit mit der Ex-Freundin, die daraufhin in die sich im gleichen Haus befindliche Wohnung seiner Mutter geflohen war. Dort habe er dann ein Tütchen mit Amphetaminen unter dem Türschlitz durchgeschoben. Und dann waren da noch die 0,9 Gramm Haschisch, die man beim Angeklagten gefunden hatte.

Aus seiner Sicht sei es in dieser Lebensphase richtig schief gelaufen – mittlerweile habe er wieder Boden unter den Füßen. „Ich baue mir mein Leben langsam wieder auf und habe Angst, dass wieder zu verlieren“, ließ er die Berufungsrichterin wissen in der Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe.

Wäre es nach der Staatsanwaltschaft gegangen, hätte es damit nicht geklappt – dort war man über die lange Vorstrafenliste des Solingers gestolpert. Dass ihm das Gericht dennoch eine Chance gegeben und das erstinstanzliche Urteil zur Bewährung ausgesetzt hat, dürfte auch seinem selbstkritischen Blick auf das eigene Leben zu verdanken sein. Das wolle er nun jedenfalls ändern - und sechs Monate ohne Alkohol seien dazu ein erster Schritt.

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