Mammutprozess in Wuppertal Hohe Strafen für Drogenschmuggler aus Solingen

Wuppertal / Solingen · Sie schmuggelten im großen Stil Heroin, Marihuana und Ecstasy-Tabletten: Das Landgericht Wuppertal hat fünf Mitglieder Bande von Drogenhändlern zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt.

ach 75 Hauptverhandlungstagen hat das Landgericht Wuppertal das Urteil in einem Verfahren um bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln verkündet und die fünf Angeklagten zu teils hohen Haftstrafen verurteilt.

Gegenstand der Verurteilung waren drei Taten, an denen die zwischen 32 und 55 Jahre alten Angeklagten – darunter zwei Solinger – in unterschiedlichen Konstellationen mitgewirkt haben sollen. Den Taten ist gemein, dass die Täter teilweise gemeinsam sowie mit weiteren, nicht angeklagten Personen Betäubungsmittel in großer Menge über weite Strecken von einem Land in ein anderes transportiert haben sollen.

Bei der ersten Tat soll es um den Transport in einem speziell präparierten Fahrzeug von 64.000 Ecstasy-Tabletten von Deutschland in die Türkei gegangen sein. Bei der zweiten Tat soll es sich um den Schmuggel von Heroin aus dem Iran gehandelt haben. Der dritten Tat soll ein Transport von knapp 16 Kilogramm Marihuana aus den Niederlanden nach Bulgarien zu Grunde liegen.

Wegen seiner Beteiligung an der zweiten und dritten Tat wurde der Hauptangeklagte wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde die Beteiligung an der ersten Tat nachgewiesen und zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen einen weiteren Mann wurde wegen der Beihilfe zu dieser Tat eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verhängt. Ein weiterer Angeklagter muss für vier Jahre in Haft.

Bei der Festsetzung der Strafen hatte die Kammer zu berücksichtigen, dass zwei der Angeklagten (darunter der Hauptangeklagte) wegen derselben Taten bereits in der Türkei zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind und deren Vollstreckung den Angeklagten nach einer Haftentlassung in Deutschland weiterhin droht.

Allerdings hat das Gericht auch die große Menge der jeweils bewegten Betäubungsmittel berücksichtigt. Allein das Heroin – so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung – hätte in etwa genügt, jeden der über 350.000 Wuppertaler Einwohner mit einer Konsumeinheit zu „versorgen“.

Die durchgeführte Hauptverhandlung war außergewöhnlich lang und umfangreich. In den 75 Verhandlungsterminen hatte die Kammer zahlreiche Zeugen – teils per Videotelefonie im Ausland – zu vernehmen und eine immense Menge an akustischer Telefonüberwachung auszuwerten. Die Ermittlungen, die durch das Bundeskriminalamt durchgeführt worden waren, lobte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung ausdrücklich. Die Beweismittel seien umfassend, aussagekräftig und gut aufgearbeitet gewesen.

(red/gra)
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