Solingen Ladendieb bedankt sich für das Urteil

Solingen · Mit rund drei Promille alkoholisiert, weiß der 32-jährige Hartz IV-Empfänger nicht mehr genau, was am frühen Nachmittag des 19. April in der Norma-Filiale am Schlagbaum passiert ist. Doch er bestreitet, den damaligen Filialleiter mit einem Teleskop-Schlagstock bedroht zu haben.

Dennoch, wegen räuberischen Diebstahls stand der Vater eines vierjährigen Sohnes gestern vor dem Schöffengericht. Da der ehemalige Filialleiter und Hauptbelastungszeuge aber unauffindbar verschwunden ist, blieb gestern für das Gericht nur die Möglichkeit, den Angeklagten wegen Diebstahls zu verurteilen. 90 Tagessätze zu zehn Euro lautet die Strafe für den 32-Jährigen, der nach eigenen Angaben eine Arbeit in einem Logistik-Unternehmen in Aussicht hat. Am Ende bedankte sich der Angeklagte für das Urteil und nahm es an.

Der nicht einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte in der Nacht vor der Tat mit Bekannten viel Alkohol getrunken, entgegen seiner sonstigen Gewohnheiten neben Bier auch harte Sachen. Am Tattag packte er in dem Supermarkt acht Flaschen Bier in seinen Rucksack und stahl noch eine Flasche Cola für eine Bekannte. "Sie brauchte das zum Nachtrinken, vorher hatte sie selbst schon eine Flache Wodka geklaut", sagte der Angeklagte vor Gericht.

Er wisse nicht mehr, ob er die Bierflaschen nicht zuvor ordnungsgemäß bezahlt habe und nur die Colaflasche an der Kasse vorbei schmuggeln wollte. Jedenfalls war er wegen seines auffälligen Rucksacks und seiner starken Alkoholisierung bereits einer Angestellten aufgefallen, die gestern als Zeugin vor Gericht aussagte. "Er machte den Eindruck, als ob er was klauen wollte", sagte die 27-Jährige. Daraufhin habe sie ihren Kollegen gerufen, der seinerzeit die Filiale leitete. Der Mann ging nicht eben sanft mit dem ertappten Ladendieb um, der ging zu Boden und verletzte sich auch leicht am Kopf und an der Hand.

Dies bestätigte gestern auch ein Polizist im Zeugenstand. Dass der Angeklagte den Teleskop-Schlagstock einsetzt, habe er nicht gesehen. Auch nicht, dass er über das Drehkreuz im Eingangsbereich gesprungen sei. Der Angeklagte selbst bezweifelt, dass er das angesichts seiner Alkoholisierung überhaupt gekonnt hätte. Der Filialleiter, der dies bei der Polizei aussagte, konnte trotz intensiver Bemühungen nicht ermittelt werden. So musste das Gericht nur von einem einfachen Diebstahl ausgehen.

Den Verurteilten gab die Richterin noch zwei gute Ratschläge mit auf den Weg: "Sehen Sie zu, dass das mit der Arbeitsstelle klappt, und mäßigen Sie sich beim Alkoholkonsum."

(aki)
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