Solingen Kottenstreit ist noch nicht beendet

Solingen · Ehemalige Kustodin sieht sich weiter als Angestellte. Arbeitsgericht hingegen spricht von einem Dienstverhältnis.

Das Solinger Arbeitsgericht hat entschieden, dass es nur teilweise für den Rechtstreit zwischen Margret Schmitz und dem Förderverein Balkhauser Kotten zuständig ist und das Verfahren wegen des vermeintlichen Zahlungsanspruchs an das Landgericht Wuppertal verwiesen (Wir berichteten). Ein abschließendes Urteil in der Klage der ehemaligen Kustodin ist bislang nicht ergangen, so dass auch der seit Monaten schwelende Streit ums Geld nicht als abgeschlossen angesehen werden kann. Die Parteien streiten nach wie darüber, ob die Klägerin als Kustodin im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig war. Es geht dabei um mehrere zehntausend Euro, die der ehrenamtlich arbeitende Förderverein kaum aufbringen könnte.

Das Arbeitsgericht ist im Rahmen des Beschlusses, der ohne nochmalige vorherige mündliche Verhandlung ergangen ist, zum Ergebnis gekommen, dass die ehemalige Kustodin nicht die Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses vorgetragen hat. Zwar komme es für die rechtliche Einordnung nicht entscheidend auf die Bezeichnung im Rahmen eines schriftlichen Vertrages an, so die Richter. Doch die von der Klägerin angeführten Umstände der tatsächlichen Durchführung des Vertragsverhältnisses sprächen nicht für ein Arbeitsverhältnis, so hat die Kammer am Arbeitsgericht in dieser Woche die Sachlage festgehalten.

Nach Meinung des Gerichts sind insbesondere vorgegebene Öffnungszeiten nicht mit vorgegebenen Arbeitszeiten gleich zu setzen. "Soweit die Klägerin die Feststellung beantragt, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, ist das Arbeitsgericht allein aufgrund der Antragsstellung zuständig", heißt es in einer jetzt veröffentlichten Presseerklärung.

Den Parteien steht nun die Möglichkeit offen, gegen die Beschlüsse sofortige Beschwerde einzulegen.

Die Kustodin Margret Schmitz, die mit ihrem Mann Engelbert seit 2006 im Kotten wohnte und dafür monatlich 335 Euro Miete zahlte, sah sich als weisungsgebunden gegenüber dem Förderverein des Kottens an und besteht darauf, dass ein Angestelltenverhältnis bestanden hat. Für ihre Leistungen klagte sie auf rückwirkende Zahlung von rund 50 000 Euro. Zum 31. Mai war das Ehepaar Schmitz aus dem Kotten ausgezogen. Inzwischen haben ihre Aufgabe neue Kustoden übernommen. Fördervereinsvorsitzende Nicole Molinari sieht das Urteil als Teilerfolg. Nun muss abgewartet werden, wie Margret Schmitz auf den Richterspruch reagiert.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort