Solingen Kinder mit Hundeleine ausgepeitscht

Solingen · Das Urteil, das am Amtsgericht am 11. November vergangenen Jahres gesprochen wurde, hat am Montag auch die 3. Strafkammer des Landgerichts Wuppertal in vollem Umfang bestätigt.

Danach muss eine 37-jährige wegen Misshandlung ihrer beiden Töchter in acht Fällen für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, ihr Ehemann (51), der Stiefvater der heute 13 und 17 Jahre alten Mädchen, muss zweieinhalb Jahres ins Gefängnis, er war in einigen Fällen dabei, wenn die Kinder misshandelt wurden und unternahm nichts, um das zu verhindern.

Die Berufungen der beiden Verurteilten sind somit ohne Erfolg geblieben. Ob die vier Anwälte der beiden Angeklagten es auf eine Revision am Oberlandesgericht anlegen wollen, dazu wurden gestern keine Erklärungen abgegeben.

Auch die Strafkammer kam zu dem Schluss, dass die aus der Ukraine stammende Frau ihre beiden Mädchen aus nichtigem Anlass bis zu einer Stunde unter die eiskalte Dusche stellte, sie mit einer Hundeleine auspeitschte und mit dem Kopf gegen die Wand schlug.

Vor allem die heute 17-Jährige leidet schwer unter den Misshandlungen, ist die Staatsanwältin sicher. In ihrem Plädoyer meldete sie gestern Zweifel an, dass die Mutter heute Reue empfindet für ihre Taten.

Und die Anklagevertreterin war sicher, dass jene Taten, die vor Gericht verhandelt wurden, nur die Spitze eines Eisbergs sind. Sie beantragte erneut, was auch ihre Kollegin vor dem Amtsgericht gefordert hatte: Vier Jahre Haft für die Mutter und zwei Jahre und neun Monate für den Vater. Das Gericht blieb knapp unter diesen Forderungen.

Die Verteidiger der 37-Jährigen, die in ihrer Jugend selbst Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch geworden war, schilderten sie als "traumatisiert". Sie sei nicht in der Lage gewesen, zu begreifen, was sie ihren Kindern mit den Misshandlungen antue.

Eine unheilvolle Mischung aus eigenen Erlebnissen und Überforderung habe zu den Taten geführt. "Da ist ein Opfer zum Täter geworden", sagte Rechtwanwalt Marc Francoise. Sein Kollege Marc Westkämper, der den 51-jährigen Stiefvater verteidigte, findet, dass nicht bewiesen sei, dass die seelischen Spätfolgen bei den Mädchen auf die Misshandlungen durch die Mutter zurückzuführen seien, sie könnten auch von der Gewalt, die sie bereits in der Ukraine durch den leiblichen Vater erlebten, herrühren.

Der Hund des Stiefvaters, so der Anwalt weiter, sei an gebrochenem Herzen gestorben, weil er bei der Inhaftierung seines Herrchens ins Tierheim musste.

Mitleid mit den beiden Mädchen, die in einem Heim beziehungsweise bei Pflegeeltern leben, war beiden Angeklagten gestern nicht anzumerken.

(RP)
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