Solingen Jugendlichem Straftäter droht die Abschiebung

Solingen · Wegen mehrfacher Vorstrafen muss 23-Jähriger nach einem Handydiebstahl 27 Monate ins Gefängnis.

Die Straftat, die gestern vor dem Jugendschöffengericht verhandelt wurden, ist alltäglich, die Folgen für den 23-Jährigen sind aber ungleich schwerer, als für andere. Denn neben einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten droht dem in Deutschland geborenen Mann mit türkischem Pass nun die Abschiebung oder wegen der Vielzahl der einschlägigen Vorstrafen die Sicherungsverwahrung. Die Tat beging der zuvor als Leiharbeiter beschäftgte junge Mann am 28. Februar vor einem Ohligser Pennymarkt. Einem 16-Jährigen nahm er das I-Phone ab und wendete dabei leichte Gewalt an. Juristisch machte er sich damit eines räuberischen Diebstahls schuldig. Vorbestraft ist er wegen Diebstahls, räuberischer Erpressung, er bekam Bewährung, musste aber auch in Haft, weil er die Bewährungszeiten nicht straffrei durchstand.

"Sie haben mir immer Chancen gegeben", sagte der Angeklagte so auch zu Prozessbeginn zu Richter Joachim Schmitz-Knierim, der den jungen Mann aus einigen Prozessen seit Jahren kennt und seine fatale Entwicklung verfolgte. Falsche Freunde, mangelnde intellektuelle Fähigkeiten und Drogenkonsum bildeten die Grundlage dafür, dass der 23-Jährige, der seit seiner vorerst letzten Straftat in Untersuchungshaft sitzt, immer wieder straffällig wurde. Nachdem er dem 16-Jährigen sein Mobiltelefon weggenommen hatte, versetzte er das Gerät für 170 Euro in einem Ohligser An- und Verkauf. Das Geld will er zusammen mit seinem Freund, der die Tat von der gegenüberliegenden Straßenseite beobachtet haben soll, in einer Spielhalle ausgegeben haben.

Das Opfer des 23-Jährigen hat den Überfall nach eigenen Worten gut überstanden. Heute, so sagte er gestern als Zeuge vor Gericht, sei er jedoch misstrauischer, wenn jemand vorgibt, mit seinem Handy telefonieren zu wollen. Der Angeklagte entschuldigte sich bei seinem Opfer und versprach, den Schaden wieder gutzumachen.

Hilfen, so Schmitz-Knierim in seiner Urteilsbegründung, habe es genug gegeben für den Jugendlichen, doch jetzt sei das Gericht an einem Punkt angekommen, wo nichts mehr gehe. Auch die Bewährungshelferin hatte sich in ihrer Beurteilung ratlos gezeigt: "Der Junge wurde schon als Kind wegen einer psychischen Erkrankung mit Medikamenten behandelt, er ist minderbegabt und drogenabhängig, ich weiß nicht, ob es eine Einrichtung für ihn gibt, die seinen Bedürfnissen gerecht wird."

(RP/rl)
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