Solingen Hanaa S. wurde bis ins Frauenhaus verfolgt

Solingen · Schon ein Jahr vor ihrem Verschwinden aus ihrer geheimen Wohnung an der Hasselstraße soll die mutmaßlich ermordete Hanaa S. von ihrem Ehemann und dessen Bruder massiv bedroht worden sein. Die Männer waren offenbar im Mai 2014 in das Leverkusener Frauenhaus eingedrungen, in dem sich die damals 34-jährige Irakerin mit ihrer Tochter versteckt hielt. Nachdem bereits eine Mitarbeiterin der Einrichtung von dem Vorfall berichtet hatte, kamen gestern drei Polizeibeamte am Landgericht zu Wort. Sie hätten den im Mordprozess angeklagten Ehemann im Obergeschoss des Gebäudes angetroffen. Er soll auf den Balkon geklettert und dort die Jalousie zur Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau hochgeschoben haben.

Ein Beamter sagte aus, er habe den Mann regelrecht nach draußen schieben müssen. Der Angeklagte, den die Hausleitung damals wegen Hausfriedensbruchs anzeigte, habe erklärt, es sei ihm nur darum gegangen, seine Tochter wiederzusehen. Hanaa S. wiederum habe davon berichtet, vor ihrem Gang ins Frauenhaus komplett ohne Rechte gewesen zu sein, erklärte ein weiterer Zeuge. Ihr Mann habe ihr den Haustürschlüssel abgenommen und verboten, sich mit Bekannten zu treffen. Ihr Schwager habe ihr an jenem Abend im Frauenhaus zugerufen: "Ich bringe dich um."

Den Tipp, dass sich Hanaa S. im Frauenhaus aufhalte, soll dem Ehemann ausgerechnet ihr eigener Bruder geliefert haben. Mehrere Zeugenaussagen im Verlauf des Prozesses hatten den Schluss nahegelegt, dass das Verhalten der Jesidin, den Ehepartner zu verlassen, sowohl für dessen Verwandte als auch für ihre eigene Familie eine Schande gewesen sei.

Nach dem Vorfall in Leverkusen brachten Helfer Hanaa S. in ein anderes Frauenhaus in Neuss, teilweise begleitet von einer Polizeieskorte. Bis zur Abfahrt habe man einige Zeit gewartet, um sicherzustellen, dass niemand die Frau verfolge, sagte ein Beamter. Fünf Angeklagte - neben dem Ehemann des mutmaßlichen Mordopfers auch drei seiner Verwandten und der Sohn der Vermissten - müssen sich am Landgericht wegen Mordes verantworten. Das Verfahren wird fortgesetzt.

(ied)
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