Solingen Grillen in der Natur ist meistens nicht erlaubt

Solingen · Wer in der Natur grillen will, sollte auf entsprechende Hinweise achten, die das erlauben. Andernfalls drohen Bußgeldzahlungen. Auch auf dem eigenen Balkon gibt es Einschränkungen. Darauf weist jetzt der Solinger Anwaltsverein hin. Die Vorschriften zum Grillen in der Natur unterscheiden sich je nach Gemeinde. "Übergreifend kann man aber festhalten, dass überall da gegrillt werden darf, wo die Erlaubnis sichtbar ist, etwa durch ein Hinweisschild", sagt Rechtsanwalt Michael Finke, der Vorsitzende des Solinger Anwaltsvereins. Wer einfach so in der freien Natur grillt, muss mit Bußgeldzahlungen rechnen. Vor allem in Naturschutzgebieten ist Grillen strikt verboten.

Auch wo das Grillen erlaubt ist gilt: der gesamte Müll inklusive der Kohlereste muss mitgenommen werden, auch hier wird sonst ein Bußgeld fällig. Auch auf dem heimischen Balkon muss Grillen nicht zwangsläufig erlaubt sein. "Es gibt kein Recht aufs Grillen", so Rechtsanwalt Detlef Rückel, der zweite Vorsitzende des Anwaltsvereins. So lange durch den Mietvertrag oder die Hausordnung Grillen nicht ausdrücklich verboten ist, spreche aber nichts dagegen, ab und zu auf dem Balkon zu grillen. Dabei sollte jedoch Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden.

(red)
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