Solingen Glück im Abonnement: Betrug nicht nachgewiesen

Solingen · In den besten Zeiten machte der 44-Jährige mit seiner Geschäftsidee drei bis vier Millionen Euro Umsatz im Jahr und beschäftigte bis zu 40 Mitarbeiter in seinem eigenen Call-Center. Dort wurden Kunden betreut, die für monatliche Beiträge zwischen knapp 80 und gut 150 Euro an mehreren 100 legalen Gewinnspielen teilnahmen.

Bis zu 100 000 Kunden hatte das Unternehmen des Solingers. In 46 Fällen soll die Firma unberechtigt Geld von Konten abgebucht haben. Daher musste sich der 44-Jährige gestern vor dem Schöffengericht im Amtsgericht verantworten. Doch die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Anklage nicht für eine Verurteilung ausreicht und sprachen den Mann vom Betrugsvorwurf frei.

Der in der Anklage aufgelistete Schaden war ohnehin nur mit 652,20 Euro ausgewiesen, da ein Großteil der Kunden sich die in ihren Augen unberechtigt abgebuchten Beträge wieder zurücküberweisen ließen. Während in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft nicht ein einziges persönliches Gespräch mit einem der angeblich betrogenen Kunden zu finden war, konnten der Angeklagte und sein Verteidiger mit Zeugen punkten, die sich als zufriedene Kunden der Firma äußerten. "Bei insgesamt rund 100 000 Kunden sind ungefähr 250 Beschwerden oder Anzeigen nicht viel", sagte der Verteidiger des Geschäftsmannes.

Der Angeklagte schilderte dem Gericht, dass er über Call-Center habe prüfen lassen, ob die im Namen seiner Firma mit den Kunden abgeschlossenen Verträge auch schlüssig waren. Bei Kontrollanrufen wurden die Kunden befragt, ob ihre Angaben richtig seien und sie sich wirklich zu den Gewinnspiel-Abos verpflichten wollten. Da diese Gespräche mitgeschnitten wurden, konnte sich das Gericht ein Bild von einer Unterhaltung mit einer zufriedenen Kundin machen.

"Es konnten Gewinnspiele von Coca-Cola oder Mercedes sein oder auch Gewinnspiele mit hohen Geldpreisen", sagte der Angeklagte vor Gericht. Seine Firma habe eine Software entwickelt, mit deren Hilfe die Kunden bei bis zu 300 verschiedenen Gewinnspielen pro Monat teilnehmen. Für diese Dienstleistung mussten sie je nach Menge der Gewinnspiele unterschiedliche Beiträge zahlen. Einmal habe eine seiner Kundinnen eine Million gewonnen, berichtete der Angeklagte, der gelernter Elektroinstallateur ist und schon immer von Gewinnspielen fasziniert war.

Das Geschäft mit dem Glück im Abonnement lief über Jahre sehr gut, brach aber dann ein, so dass der 44-Jährige Mitarbeiter entlassen und Insolvenz anmelden musste. "Die Firma besteht heute noch, aber es werden keine Neukunden mehr geworben", sagte der Familienvater gestern vor Gericht.

Für seinen Verteidiger war von Anfang an klar, dass es nur auf einem Freispruch für seinen Mandanten hinauslaufen könnte, zur Not hätte er die Vernehmung aller Anzeigeerstatter beantragt, um zu beweisen, dass niemand von seinem Mandanten betrogen wurde. Unseriöse Kundenakquise über Fremdfirmen sei durch die Kontrollanrufe ohnehin aufgefallen. Die so gewonnenen Daten habe man gleich wieder aus der Kundenkartei gelöscht.

Der gestrige Freispruch des Gerichts ist rechtskräftig, da auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete.

(RP)
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