Prozess am Landgericht Wuppertal Glimpfliches Urteil nach Trunkenheitsfahrt

Wuppertal/Solingen · Zwei Solinger waren wegen Trunkenheit im Verkehr und Unfallflucht angeklagt. Das Berufungsgericht stellte das Verfahren gegen einen der beiden Angeklagten (24) ein. Der andere Angeklagte (29) kam zu spät zum Prozess und muss fürchten, dass es bei der verhängten Geldstrafe und dem mehrmonatigen Führerscheinentzug bleibt.

Zum Prozessauftakt hatten sie noch nebeneinander auf der Anklagebank gesessen. Zur eigentlich geplanten Urteilsverkündung nach der Vernehmung weiterer Zeugen war allerdings nur noch einer Angeklagten gekommen. Der andere steckte eine Stunde später seinen Kopf durch die Tür, marschierte in die bereits laufende Verhandlung und polterte derart lautstark herum, dass die Richterin drei Wachtmeister kommen ließ. Sein Verfahren war wegen des Zuspätkommens bereits abgetrennt worden – ob es weitergeführt wird, ist noch unklar.

Derweilen erzählte der Kumpel im Saal, wie die vermeintliche Trunkenheitsfahrt im Sommer 2017 abgelaufen sein soll, die in den frühen Morgenstunden krachend am Laternenpfahl geendet hatte. Unter Tränen beschwor der 24-Jährige, nicht selbst gefahren zu sein. Ursprünglich hatte es dazu noch geheißen, das er mit dem Auto des Freundes vom Park am Bismarckplatz losgefahren sein und es kurz vor dem Unfall einen Fahrerwechsel gegeben haben soll.

Davon wollte der junge Mann nun nichts mehr wissen. Er habe auf dem Rücksitz gesessen, und der Mitangeklagte sei so gerast, das alle im Auto nur noch geschrien hätten. Zugedröhnt mit Jägermeister und Extasy sei man mit einem „Affenzahn“ nach Remscheid und wieder zurück gefahren. Der Beifahrer habe den Schaltknüppel im dritten Gang festgehalten und dadurch Schlimmeres verhindert. „Sonst wären wir jetzt alle tot“, ist sich der 24-Jährige sicher. Das Auto sei gegen einen Laternenmast und zuvor noch an ein parkendes Auto gekracht.

Da sein mitangeklagter Freund der Halter des Autos und er selbst der Versicherungsnehmer sei, habe er seither Ärger mit der Versicherung. Hinzu komme, dass er sich von seinem ehemaligen Kumpel bedroht fühle und dieser dazu noch Freunde zu Falschaussagen angestiftet haben soll. In Bedrängnis war der 24-Jährige nur geraten, weil ihn die junge Frau, die bei besagter Trunkenheitsfahrt mit im Auto gesessen haben soll, bei der erstinstanzlichen Zeugenvernehmung und auch bei der Berufungsverhandlung belastet hatte. Warum ? Das konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden.

Vor dem Solinger Amtsgericht waren die Angeklagten bereits zu Geldstrafen verurteilt worden, der Führerschein war ihnen für mehrere Monate entzogen worden. Zumindest für einen der Beiden, der nun zur Urteilsverkündung in der Berufungsverhandlung gekommen war und dort zuvor zur Aufklärung beigetragen hatte, ging die Sache noch mal glimpflich aus. Das Berufungsgericht glaubte ihm, nicht selbst gefahren zu sein und stellte das Verfahren ein – unter der Auflage, 100 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung abzuleisten. Ob das Berufungsverfahren gegen den damaligen Unfallverursacher weitergeführt wird, ist noch unklar.

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