Raub und Körperverletzung in Solingen Angeklagter zu jung: Prozess jetzt vor der Jugendkammer

Solingen · Über den Iran, die Türkei und Österreich hatte sich der afghanische Flüchtling nach Deutschland durchgeschlagen, hier Asyl beantragt und war schließlich in Solingen gelandet.

Gerichtsverhandlung wegen Raub und Körperverletzung in Solingen
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Seine Familie sei in der Heimat verfolgt und der Vater erschlagen worden. Sein jüngerer Bruder sei ebenfalls getötet worden. Nach neun Jahren Schule habe er – als guter Schüler, aber ohne Abschluss – fliehen müssen.

Vom Amtsgericht Solingen war er wegen zahlreicher, ungebremster Ausraster zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden, hauptsächlich wegen schwerer Raubdelikte mit Körperverletzung. Dazu gehörten das Auflauern von Bankkunden bei der Commerzbank in Ohligs, Bettelei am Geldautomaten und bei Nichterfolg körperliche Angriffe mit Schlägen auf den Kopf  und auch versuchter Diebstahl von gerade aufgefüllten Geldbörsen. Am Busbahnhof riss er einer Zeugin ein Handy aus der Hand – die Polizei brachte es wieder zurück unter Protest des Afghanen, der es als regulär gekauft bezeichnete. Das behauptete der Angeklagte auch von den Schuhen, die er bei Deichmann heimlich ausgetauscht hatte - der Karton im Regal mit seinen alten Tretern überführte ihn. Schlimmer und gewalttätiger waren seine Aktionen im Willkommen-Center und im Hofgarten. Besonders weibliche Ordnungskräfte beleidigte er aufs Gröbste, drohte ihnen damit, sie umbringen zu wollen und ging sogar mit dem Taschenmesser auf sie los. Die Polizei musste den sich heftig Wehrenden erst zu Boden bringen. Ein Hausverbot in allen Solinger Behörden gab es schon länger.

Das Fass zum Überlaufen brachte der Angriff auf zwei Paare, die ein Lokal in der Innenstadt verlassen hatten. Ein Diebstahlversuch an einem Rucksack scheiterte. Daraus entwickelte sich eine Schlägerei mit schweren Verletzungen der beiden Solinger mit Bewusstlosigkeit, Prellungen und schweren Augenverletzungen. Den Bewusstlosen tastete er danach ab und stahl ihm die Geldbörse. Noch heute sind die Betroffenen beeinträchtigt: Sprachaussetzer, Narben und Schwindel - all das ist bis heute nicht ausgeheilt. Diese Angriffe, so hatte es das Amtsgericht festgestellt, seien alle mit Vorsatz erfolgt.

Die nun verhandelte Berufung ging sowohl vom Angeklagten aus, der heftig abstritt, in irgendeiner Form tätlich geworden zu sein, als auch von der Staatsanwaltschaft, die das Urteil des Amtsgericht Solingen als zu milde bezeichnete. Dem Appell des Vorsitzenden Richters zur Rücknahme der Berufungen, denen er keine Erfolgsaussichten einräumte, folgte keine Partei. Dadurch nahm der Prozess eine völlig andere Wendung: das tatsächliche Alter des Angeklagten ist nicht bekannt. Nach den rechtsmedizinischen Untersuchungen war der Afghane zum Tatzeitpunkt zwischen 16 und 20 Jahre alt, vermutlich 18 oder 19 Jahre. Also wäre eigentlich die Jugendkammer des Amtsgericht zuständig gewesen - und dorthin wurde der Fall durch Beschluss der Kammer nun zurückverwiesen.

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