Körperverletzung im Amt Gericht widerlegt Polizisten-Attacke auf 17-Jährigen
Solingen · Der Zöppkesmarkt ist gerade vorbei. Da werden die Erinnerungen noch ganz frisch sein. Frischer jedenfalls als die an den Markt im Jahr 2012. Das ist das Problem, mit dem sich das Landgericht Wuppertal herumschlagen muss.
Einem damals 32-jährigen Polizisten aus Wuppertal wird ‚Körperverletzung im Amt’ zur Last gelegt, die am Rand des damaligen Zöppkesmarktes ihren Anfang genommen haben soll. Ein damals 17-jähriger Solinger hat ihn deswegen verklagt – und die Umstände müssen heute nach dieser langen Zeit geklärt werden. Nicht zum ersten Mal übrigens. Das Amtsgericht Solingen verurteilte 2014 den Polizisten zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, die Berufung des Polizisten gegen dieses Urteil wurde abgewiesen, die Revision allerdings war erfolgreich.
Zur Neubewertung wurde das Verfahren an das Landgericht Wuppertal verwiesen. Der Polizist wurde bereits am Dienstag vernommen und schilderte minutiös den damaligen Vorfall aus seiner Sicht. Danach wurde der stark betrunkene Jugendliche nach einem Streit mit einem Kumpel von einer anderen Streife festgenommen und zur Blutprobe auf die Wache gebracht.
Bei seiner Vernehmung stritt der heute 23-jährige ab, so randaliert zu haben, wie es von der Polizei protokolliert worden war. Allerdings war seine Erinnerung an die meisten Details äußerst lückenhaft. Er konnte sich außer an den Polizeigriff auf dem Weg zur Blutentnahme nur an eine Matratze in der Ausnüchterungszelle erinnern – und an seine Eltern, die ihn abholen sollten. Und daran, dass er beinahe lammfromm mit den Eltern die Wache verlassen und über den Parkplatz gegangen sein will, auf dem ihm der Polizist dann unvermittelt von hinten angefallen und niedergeschlagen habe. Außerdem will er noch genau wissen, dass man ihn wieder in die Wache geschleift hätte.
Auf die Nachfrage des Gerichts, ob er denn – wie protokolliert – nicht mit kampfbereiten Fäusten in Richtung der Polizei provokant über den Platz gehüpft wäre, reagierte er empört: Auf keinen Fall, genau das wüsste er ganz genau. Dann wurden die Filme der Überwachungskameras vorgeführt, die das Gegenteil bewiesen. Als der Anwalt des Polizisten aus der Filmszene heraus noch darauf hinweisen konnte, dass sein Mandant mit der rechten Hand zugeschlagen habe, war auch der Vorwurf ‚unvermuteter Überfall von hinten’ widerlegt. Die Spuren vom Schlag waren auf der linken Kopfseite – das könne eben nur passieren, wenn man sich Angesicht zu Angesicht gegenübersteht und eben keine Friedenspfeife angeboten wird.
Es gab bereits einen offiziellen Vorschlag zur gütlichen Einigung, den Täter-Opfer-Ausgleich. Den allerdings hatte das ‚Opfer’ nicht ernst genommen und ignoriert. Vielleicht klappt das ja noch, es soll wohl drüber nachgedacht werden.