Solingen Gericht muss klären, ob Grünewald ein Schloss ist

Solingen · Birger Zimmermann, Hausherr im Gräfrather Schloss Grünewald, kämpft an vielen Fronten. Zum einen würde er gerne seinen Landsitz, den er als Veranstaltungs- und Tagungsstätte hergerichtet hat, um ein Gästehaus erweitern, zum anderen sieht er sich gerade einer Klage gegenüber, die ihm verbieten soll, das Anwesen weiter Schloss Grünewald zu nennen.

Dieses versucht in einem Zivilprozess heute vor dem Wuppertaler Landgericht der Münchener Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs durchzusetzen. Für die ist nämlich ein Schloss "ein repräsentatives Gebäude, das einem Herrscher gedient hat und seit seiner Bebauung als Schloss bezeichnet wird" – wie Schloss Benrath und Schloss Burg.

"Blödsinn", schimpft Zimmermann gegenüber unserer Redaktion und verweist auf Schloss Eicherhof in Leichlingen oder Schloss Lüntenbeck in Wuppertal. Dort hätten ebenfalls nie gekrönte Häupter gelebt. Und so wehrt er sich gegen die Unterlassungsklage vor der Kammer für Handelssachen. Denn aus seiner Sicht verstößt er mit seinem Schloss weder gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb noch das Verbot irreführender Werbung.

Der Prozess sorgt für Aufsehen; im Landgericht wird ein reges Treiben von Medienvertretern erwartet. Denn alle Welt sieht gespannt darauf, wann ein Schloss ein Schloss ist. Auf der Internetseite von "Schloss Grünewald" heißt es: Der legendäre Augenchirurg und kaiserliche Hofrat Friedrich-Herrmann de Leuw (1792-1861) und sein Sohn, der berühmte Landschaftsmaler Friedrich-August de Leuw (1817-1888) bauten die gutbürgerliche Hofschaft zu einem schlossähnlichen Herrensitz aus.

(RP)
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