Urteil am Oberverwaltungsgericht Geschäfte in der Solinger Innenstadt dürfen am Sonntag öffnen

Solingen · Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Freitag einen Antrag der Gewerkschaft Verdi auf Verbot des Verkaufssonntages in der Innenstadt zurückgewiesen. Damit dürfen zum Brückenfest die Geschäfte auch in Mitte öffnen.

 Die Geschäfte in der Solinger Innenstadt dürfen am Sonntag öffnen.

Die Geschäfte in der Solinger Innenstadt dürfen am Sonntag öffnen.

Foto: Köhlen, Stephan (TEPH)/Köhlen, Stephan (teph)

Aufatmen bei den Innenstadt-Händlern: Der für Sonntag, 28. Oktober, geplante verkaufsoffene Sonntag in der City kann stattfinden. Das hat das NRW-Oberverwaltungsgericht am Freitag entscheiden, nachdem die Gewerkschaft Verdi gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch einmal Widerspruch eingelegt hatte.

Damit dürfen zum Brückenfest nicht nur die Geschäfte in Ohligs, sondern auch die in Mitte öffnen. Zwar ließen es die Richter offen, ob schon das Brückenfest ein hinreichender Grund für den Verkaufssonntag sei. Doch verfolge die Stadt bei einem Leerstand von 28 Prozent in der City ein übergreifendes Konzept zur Belebung der Innenstadt. In diesem Kontext seien Ladenöffnung sowie Brückenfest beide Teil dieser Strategie.

(or)
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