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Solingen Gericht: 15 Grad nicht zu kalt fürs Schlafzimmer

Solingen · Das Amtsgericht hatte entschieden, dass Temperaturen von weniger als 15 Grad für ein Schlafzimmer zumutbar seien. Damit hatte es die Klage eines Mieterehepaares einer Solinger Wohnungsbaugenossenschaft zurückgewiesen, das verlangte, dass die Heizung so eingestellt werde, dass die nächtliche Raumtemperatur nicht unter 18 Grad sinke.

Ursache für die Klage war, dass in der Wohnung der Mieter im Januar und Februar 2010 in drei Nächsten die Temperatur im Schlafzimmer auf 15 Grad und einmal auf 14 Grad abgesunken war. Mit dem Urteil des Amtsgerichts vom 12. Mai will sich das Ehepaar nicht zufriedengeben, daher geht das Verfahren am 5. Oktober um 9.30 Uhr vor der 16. Zivilkammer des Wuppertaler Landgerichts in die nächste Runde.

(RP)
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