Solingen Geldstrafe für junge Frau nach Schlägen aus Eifersucht

Solingen · Das Geschehen jener Nacht im November 2014 nahm im Walder Stadtsaal seinen Ausgang: Dort trafen bei einer Halloween-Party die beiden jungen Frauen aufeinander, die sich jetzt als Angeklagte und Nebenklägerin vor dem Jugendrichter am Amtsgericht gegenüber standen.

Die beiden verbindet eine gemeinsame Vorgeschichte: Rund zwei Jahre zuvor soll der Partner der Angeklagten sie mit der Nebenklägerin betrogen haben, bereits während der Party soll die Stimmung zwischen beiden angespannt gewesen sein, sagte ein Zeuge aus. Und so muss sich bei der Angeklagten einiges "aufgestaut haben", mutmaßte der Richter - was sich entlud, als die beiden Frauen nach der Party mitten in der Nacht den Bus an der gleichen Haltestelle verließen: Noch unweit der Haltestelle schlug die Angeklagte die Nebenklägerin nieder, die dadurch ein Schädelhirntrauma erlitt und stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte das Gericht die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro.

"Ihr sind beim gemeinsamen Aussteigen die Sicherungen durchgebrannt", sagte der Richter, der es als erwiesen ansah, dass sich die Tat genau so zugetragen habe, wenn auch es für die Körperverletzung keine unmitelbaren Zeugen gegeben habe. Nach den Aussagen von Zeugen, die die Frauen vor oder nach der Tat erlebt haten, habe er keinen Zweifel daran, dass sich der Sachverhalt so abgespielt habe.

Während die junge Frau auf der Anklagebank die Tat bis zuletzt bestritt, war auch der Staatsanwalt überzeugt, dass die Schilderungen des Opfers zuträfen. "Man muss davon ausgehen, dass es nicht so gewesen ist, dass die Angeklagte die ganze Zeit bei ihrer Begleitung war." Er hatte, in Anbetracht der "nicht unwesentlichen Verletzungen" des Opfers eine höhere Geldstrafe gefordert. Dessen Höhe richte sich jedoch nach dem in diesem Fall sehr geringen Einkommen der Angeklagten, begründete der Richter sein Urteil.

(mxh)
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