Solingen Fünf Jahre Haft wegen Steuerhinterziehung

Solingen · 38-Jähriger verkaufte Nobelautos, ohne Umsatzsteuer abzuführen. Gestern wurde er verurteilt.

Alle Bemühungen der Verteidiger, ihren Mandanten gegen Zahlung einer Kaution auf freien Fuß zu bekommen, blieben erfolglos. Nach dem gestrigen Urteil bleibt der 38-Jährige in Haft. Wegen Steuerhinterziehung in 18 Fällen mit einem Gesamtschaden von mehr als zwei Millionen Euro wurde der 38-Jährige insgesamt zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Die Strafkammer am Landgericht Wuppertal sah durchaus die Gefahr, dass er sich bei einer Entlassung aus der Untersuchungshaft dem späteren Antritt der Strafhaft entziehen wird. "Das ist einfach zu heikel", sagte der Vorsitzende Richter.

Verurteilt wurde der Mann zu zwei Strafen. Einmal zu zwei Jahren und zwei Monaten für einen Fall der Steuerhinterziehung; einbezogen hier wurden zwei vorausgegangene, seinerzeit zur Bewährung ausgesetzte Strafen. Für die verbleibenden 16 Fälle der Steuerhinterziehung verurteilte die Strafkammer den Mann zu drei Jahren Haft. Die frühere Verurteilung hatte eine Zäsurwirkung, weil sie wegen des Tatzeitpunkts nicht mehr in eine Gesamtstrafenbildung einbezogen werden konnte.

Der Verurteilte stammt ursprünglich aus dem hessischen Bad Saulgau und hatte dort mit seinen betrügerischen Geschäften mit Nobelautos begonnen. Als ihm die Steuerfahnder auf den Fersen waren, verlegte er seine Firma nach Solingen. Die Masche blieb auch hier dieselbe, die Autos wurden im Ausland gekauft und ohne Abführen der Umsatzsteuer weiterverkauft. Der Gesamtschaden, der dem Fiskus entstanden ist, liegt laut Anklage bei 2,4 Millionen Euro. Insgesamt war der 38-jährige Geschäftsführer von drei verschiedenen Firmen, die sich dem Autohandel verschrieben hatten. "Das Geschäftsmodell war darauf angelegt, die Umsatzsteuer nicht zu entrichten", sagte der Vorsitzende Richter gestern in seiner Urteilsbegründung. Wurden anfangs noch Umsatzsteuervoranmeldungen über Scheinrechnungen an das Finanzamt gegeben, so gab es später keinerlei geordnete Buchführung mehr. Alles sei gut und professionell organisiert und auf Verschleierung ausgerichtet gewesen. Der Gewinn, den der Angeklagte für sich einsteckte, sei allerdings deutlich geringer gewesen als die hinterzogene Steuer, so der Richter. Denn auch die Kunden hatten von den betrügerischen Machenschaften durch günstige, weil umsatzsteuerfreie Preise profitiert.

Dass die Strafe bei dem hohen Schaden nicht noch deutlicher ausfiel, habe der Angeklagte seinem "von Einsicht und Reue getragenen Geständnis" zu verdanken. Auch habe er aus den Geschäften keinen nachhaltigen Vorteil erwirtschaften können.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort